Beschlussvorlage - 2018/BV/3571

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V.  für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 -2020“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 und 01.01.2019 – 31.12.2019 jährlich in Höhe von 10.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschluss-fassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universi-tätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Seit 2006 wurde der DRK Kreisverband Rostock e. V. mit dem Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel – Mehrgenerationenhaus“ aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationshäuser II gefördert.  Im Anschluss an dieses Aktionsprogramm startete ab 01.01.2017 das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 - 2020“. Grundlage hierfür bildet die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenverbänden zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der auch mit Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationenhäuser und der Förderrichtlinie Bundes-programm Mehrgenerationenhaus.

 

Das Mehrgenerationenhaus hat sich nachhaltig in die lokale Infrastruktur integriert. Durch eine umfangreiche Angebotspalette von Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten hat sich das Haus zu einem wichtigen Treffpunkt für alle Altersgruppen im Sozialraum entwickelt.  Eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro ist Voraussetzung für die Bewilligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

40.000,00 EUR

Eigenmittel

0,00 EUR

Drittmittel

30.000,00 EUR

Zuschuss HRO

10.000,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

10.000,00 EUR

 

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

40.000,00 EUR

Eigenmittel

0,00 EUR

Drittmittel

30.000,00 EUR

Zuschuss HRO

10.000,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

10.000,00 EUR

 

Die Zuwendung aus Mitteln des Bundes erfolgt in Höhe von 30.000,00 Euro (75%). Der Anteil der finanziellen Kofinanzierung (Mitfinanzierungspflicht) beträgt 10.000,00 Euro (25%).

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten wird in Höhe von max. 1,5 % des Zuschusses der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewährt. Der Fördervorschlag entspricht der Antrag-stellung des Trägers und wird für Honorare, Betriebs- und Sachkosten verwandt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                     Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VII)                                  

 

 

 

 

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190024

Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrgenerationen-haus II (DRK)

 

10.000,00 EUR

 

 

2018

36200.74190024

Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrgenerationen-haus II (DRK)

 

 

 

10.000,00 EUR

2019

36200.54190024

Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrgenerationen-haus II (DRK)

 

10.000,00 EUR

 

 

2019

36200.74190024

Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrgenerationen-haus II (DRK)

 

 

 

10.000,00 EUR

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen