Stellungnahme - 2017/BV/3338-42 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit Haushaltsplan und Anlagen
Stellungnahme zum Änderungsantrag 2017/BV/3338-12 (ÄA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.03.2018
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 29, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Apr 11, 2018
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Sachverhalt:
Erhöhung des Zuschusses an den Verein Kulturnetzwerk e.V. für den Betrieb des Lokalradio LOHRO in Höhe von 30.000 EUR
Die Erhöhung des Zuschusses für das Lokalradio LOHRO um 30.000 EUR wird aus fachlicher Sicht von der Verwaltung unterstützt.
LOHRO ist in der Rostocker Kulturlandschaft und Stadtgesellschaft fest verankert. Ausgestrahlt und besprochen wird das gesamte Spektrum des kulturellen und soziokulturellen Geschehens.
Für die Absicherung des täglichen Radioprogramms ist neben den ca. 150 ehrenamtlich tätigen Laien qualifiziertes Fachpersonal nötig, das die Ehrenamtler individuell einarbeitet und betreut.
Der Wegfall der Fördermittel des LAGuS für eine Fachanleiterstelle (30 Stunden/Woche) ab 2019 lässt sich durch ehrenamtliche Tätigkeit nicht kompensieren.
Für die Aufrechterhaltung des Sendebetriebes bedarf es gut ausgebildeter Anleiter, die mit einem ihrer Qualifizierung und Aufgabe entsprechenden Verdienst auch eine Perspektive für sich beim Lokalradio sehen.
Zum Deckungsvorschlag:
Eine Deckungsquelle wird nicht benannt, so dass sich der Überschuss in der Verwaltungstätigkeit im Jahr 2019 reduzieren würde.
Der Saldo im Ergebnishaushalt weist im Jahr 2019 lediglich ein Plus von 1,38 Mio. EUR auf. Nach Abzug der Pflichteinstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1,2 Mio. EUR verbleibt nur noch ein Überschuss von 183.800 EUR.
Der Haushaltsausgleich ist nur gewährleistet, wenn der Ergebnishaushalt keinen Fehlbetrag ausweist. Andernfalls ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski