Beschlussvorlage - 2018/BV/3562

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „Zukunft individuell gestalten“ gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe 64.563,65 EUR und für den Zeitraum 01.01.2019–31.12.2019 in Höhe von 69.726,38 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichts-behörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 13 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Hierbei handelt es sich für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock um ein einzigartiges Kooperationsprojekt mit dem Hanse-Jobcenter Rostock. Langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre mit multiplen Problemlagen werden mit sozialpädagogischen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen zum Ziel der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung, einer berufsvorbereitenden Fördermaßnahme oder zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt  begleitet. Das stadtweite Angebot wird in seiner

 

 

Wirkung als bedarfsorientiert und weiterhin notwendig eingeschätzt. Das Hanse-Jobcenter Rostock beteiligt sich an der Projektfinanzierung mit 49 v. H.

 

Vorbehaltlich dieser Beteiligung wird folgender Vorschlag unterbreitet:

 

Förderung des Projektes mit 1,875 Feststellen, Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.

 

Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2018

wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

126.595,41 EUR

Eigenmittel

0,00 EUR

Drittmittel

62.031,76 EUR

Zuschuss HRO

                     64.563,65 EUR

davon Personalkosten

53.687,78 EUR

H/M/BK/SK

10.875,87 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der prozentuale Anteil des Hanse-Jobcenters Rostock liegt bei 49% und der Anteil der kommunalen Beteiligung bei 51%. Eigenmittel kann der Träger nicht erbringen. Das Projekt wird jedoch durch Eigenleistungen des Trägers unterstützt.

 

Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2019

wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

136.718,38 EUR

Eigenmittel

0,00 EUR

Drittmittel

66.992,00 EUR

Zuschuss HRO

                     69.726,38 EUR

davon Personalkosten

58.715,40 EUR

H/M/BK/SK

11.010,98 EUR

 

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der prozentuale Anteil des Hanse-Jobcenters Rostock liegt bei 49% und der Anteil der kommunalen Beteiligung bei 51%. Eigenmittel kann der Träger nicht erbringen. Das Projekt wird jedoch durch Eigenleistungen des Trägers unterstützt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301          Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit (§§ 13, 14 SGB VIII)      

 

 

 

HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

Wendungen

Einzah-lungen

Auszah-lungen

2018

36301.55512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugend-berufshilfe (JBH) (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

64.563,65 EUR

 

 

2018

36301.75512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der JBH (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

 

 

64.563,65 EUR

2019

36301.55512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der JBH (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

69.726,38 EUR

 

 

2019

36301.75512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der JBH (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

 

 

69.726,38 EUR

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018 / 2019.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport    

                                                                                        

 

 

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