Beschlussvorlage - 2018/BV/3562
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 13 SGB VIII - Lunte e. V. - "Zukunft individuell gestalten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.04.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „Zukunft individuell gestalten“ gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe 64.563,65 EUR und für den Zeitraum 01.01.2019–31.12.2019 in Höhe von 69.726,38 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichts-behörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 13 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Hierbei handelt es sich für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock um ein einzigartiges Kooperationsprojekt mit dem Hanse-Jobcenter Rostock. Langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre mit multiplen Problemlagen werden mit sozialpädagogischen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen zum Ziel der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung, einer berufsvorbereitenden Fördermaßnahme oder zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt begleitet. Das stadtweite Angebot wird in seiner
Wirkung als bedarfsorientiert und weiterhin notwendig eingeschätzt. Das Hanse-Jobcenter Rostock beteiligt sich an der Projektfinanzierung mit 49 v. H.
Vorbehaltlich dieser Beteiligung wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Förderung des Projektes mit 1,875 Feststellen, Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2018
wie folgt dar:
Gesamtkosten | 126.595,41 EUR |
Eigenmittel | 0,00 EUR |
Drittmittel | 62.031,76 EUR |
Zuschuss HRO | 64.563,65 EUR |
davon Personalkosten | 53.687,78 EUR |
H/M/BK/SK | 10.875,87 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der prozentuale Anteil des Hanse-Jobcenters Rostock liegt bei 49% und der Anteil der kommunalen Beteiligung bei 51%. Eigenmittel kann der Träger nicht erbringen. Das Projekt wird jedoch durch Eigenleistungen des Trägers unterstützt.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2019
wie folgt dar:
Gesamtkosten | 136.718,38 EUR |
Eigenmittel | 0,00 EUR |
Drittmittel | 66.992,00 EUR |
Zuschuss HRO | 69.726,38 EUR |
davon Personalkosten | 58.715,40 EUR |
H/M/BK/SK | 11.010,98 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der prozentuale Anteil des Hanse-Jobcenters Rostock liegt bei 49% und der Anteil der kommunalen Beteiligung bei 51%. Eigenmittel kann der Träger nicht erbringen. Das Projekt wird jedoch durch Eigenleistungen des Trägers unterstützt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit (§§ 13, 14 SGB VIII)
HHJ | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- Wendungen | Einzah-lungen | Auszah-lungen |
2018 | 36301.55512013 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugend-berufshilfe (JBH) (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
| 64.563,65 EUR |
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2018 | 36301.75512013 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der JBH (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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| 64.563,65 EUR |
2019 | 36301.55512013 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der JBH (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
| 69.726,38 EUR |
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2019 | 36301.75512013 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der JBH (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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| 69.726,38 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018 / 2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport