Beschlussvorlage - 2018/BV/3557
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertrauensperson für den Ausschuss gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 11, 2018
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Beschlussvorschriften:
§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 24 Abs. 7 Geschäftsordnung der Bürgerschaft
bereits gefasste Beschlüsse:-
Sachverhalt:
Gemäß Erlass des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
07. Juli 2017 - III 103/3222 - 12SH - hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bis zum
01. Mai 2018 die Vertrauensperson per Wahl durch die Gemeindevertretung aufzustellen (§ 40 GVG) sowie diese bis zum 01. Juli 2018 bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen.
Die Vertrauensperson ist Beisitzer in dem nach § 40 Abs. 3 zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht (Richterwahlausschuss), welcher zusammentritt, um die Schöffen und Hilfsschöffen für die nächsten fünf Jahre zu wählen.
Für die Wählbarkeit der Vertrauensperson gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Schöffen (§§ 31 – 34 GVG).
Sie wird nach § 40 Abs. 3 Satz 1 mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt.
Die Zahl der insgesamt zu wählenden Vertrauenspersonen ist für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf fünf festgesetzt. Es ist empfehlenswert, Stellvertreter für die Vertrauenspersonen zu wählen.
Als Vertrauensperson für den Richterwahlausschuss wird
Herr Robert Stach
der Gemeindevertretung zur Wahl vorgeschlagen.