Beschlussvorlage - 2018/BV/3548
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII - IN VIA Rostock e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten Klein - hier Bundesprogramm Mehrgenerationshaus 2017 - 2020"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.04.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers IN VIA Rostock e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungs-zentrum Lütten Klein – Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 -2020“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 und 01.01.2019 – 31.12.2019 jährlich in Höhe von 10.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.
Seit 2006 wurde IN VIA Rostock e. V. mit dem Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein – Mehrgenerationenhaus aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationshäuser II gefördert. Im Anschluss an dieses Aktionsprogramm startete ab 01.01.2017 das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 - 2020“. Grundlage hierfür bildet die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenver-bänden zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der auch mit Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationenhäuser und der Förderrichtlinie Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus.
Das Mehrgenerationenhaus hat sich nachhaltig in die lokale Infrastruktur integriert. Durch eine umfangreiche Angebotspalette von Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten hat sich das Haus zu einem wichtigen Treffpunkt für alle Altersgruppen im Sozialraum entwickelt. Eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro ist Voraussetzung für die Bewilligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Für 2018 wurde ein Sonderschwerpunkt „Förderung des Erwerbs von Lese-, Rechtschreib- und Rechenkompetenzen“ im Programm MGH ausgeschrieben. Der Träger hat sich beworben und eine telefonische Zusage erhalten. Für dieses Angebot stellt das Bundes-amt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitere 15.000,00 Euro zur Verfügung. Hiermit ist keine zusätzliche Kofinanzierung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verbunden.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 55.000,00 EUR |
Eigenmittel | 0,00 EUR |
Drittmittel | 45.000,00 EUR |
Zuschuss HRO | 10.000,00 EUR |
davon Personalkosten | 0,00 EUR |
H/M/BK/SK | 10.000,00 EUR |
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 55.000,00 EUR |
Eigenmittel | 0,00 EUR |
Drittmittel | 45.000,00 EUR |
Zuschuss HRO | 10.000,00 EUR |
davon Personalkosten | 0,00 EUR |
H/M/BK/SK | 10.000,00 EUR |
Die Zuwendung aus Mitteln des Bundes erfolgt in Höhe von 45.000,00 Euro (81,82%). Der Anteil der finanziellen Kofinanzierung (Mitfinanzierungspflicht) beträgt 10.000,00 Euro (18,18%).
Eine Förderung der Verwaltungskosten wird in Höhe von max. 1,5 % des Zuschusses der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewährt. Der Fördervorschlag entspricht der Antragstellung des Trägers und wird für Honorare, Miete, Betriebs- und Sachkosten verwandt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36200.54190024 | Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrgeneratio-nenhaus II (IN VIA) |
| 10.000,00 EUR |
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2018 | 36200.74190024 | Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrgeneratio-nenhaus II (IN VIA) |
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| 10.000,00 EUR |
2019 | 36200.54190024 | Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrgeneratio-nenhaus II (IN VIA) |
| 10.000,00 EUR |
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2019 | 36200.74190024 | Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrgeneratio-nenhaus II (IN VIA) |
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| 10.000,00 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport