Beschlussvorlage - 2018/BV/3542
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 11 SGB VIII - Alternatives Wohnen in Rostock e. V. (AWIRO e. V.) - Jugendbegegnungsstätte "Cafè Median"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.04.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWIRO e. V. für das Projekt „Jugendbegegnungsstätte Café Median“ gemäß den §§ 1, 11 SGB VIII für die Zeiträume 01.01.2018 – 31.12.2018 und 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von jährlich 19.079,08 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Der AWIRO e.V. fördert im Hinblick auf den hohen Stellenwert bei Jugendlichen und jungen Menschen soziale und politische Bildung. Neben sozialer und politischer Bildung spielt die Hilfestellung und Unterstützung bei individuellen Problemlagen eine große Rolle. Die „Jugendbegegnungsstätte Café Median“ ist ein selbstverwaltetes auf die Sozialräume Kröpeliner-Tor-Vorstadt (KTV) und Stadtmitte bezogenes Angebot. Die außerschulische politische Bildung ist ein Bestandteil des Projektes. Es besteht eine Kooperation zum Verein „Soziale Bildung e.V.“, um zum Beispiel bildungs- und sozialraumbezogene Veran-staltungen durchzuführen. Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendlichen und jungen Menschen steht hier im Vordergrund.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 21.379,08 EUR |
Eigenmittel | 2.300,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 19.079,08 EUR |
davon Personalkosten | 0,00 EUR |
H/M/BK/SK | 21.379,08 EUR |
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 21.379,08 EUR |
Eigenmittel | 2.300,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 19.079,08 EUR |
davon Personalkosten | 0,00 EUR |
H/M/BK/SK | 21.379,08 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwaltungs-kosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme. Der Eigenanteil des Trägers zur den Gesamtkosten beträgt 10,76 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 19.079,08 |
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2018 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 19.079,08 |
2019 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 19.079,08 |
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2019 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 19.079,08 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport