Informationsvorlage - 2018/IV/3538

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Bezug nehmend auf den Artikel in der Ostseezeitung vom 20.11.2017 zur geplanten Ausbaggerung der Warnow, damit große Schiffe die Innenstadt wieder anlaufen können, bittet Frau Dr. Bachmann um die Erstellung einer Informationsvorlage, in der auch auf die Umweltbelange eingegangen werden soll.

 

Für Mai 2018 ist die Baggerung des Fahrwassers im Stadthafen durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Stralsund als zuständiger Träger geplant. Das Ziel ist die Wiederherstellung der Schiffbarkeit der Bundeswasserstraße, welche zuletzt 1990 gebaggert wurde und mittlerweile stark verlandet ist. Die geplante Baggerung liegt im Bereich des Fahrwassers zwischen Tonne 52 und 64 (Höhe Christinenhafen) und wird durch das WSA realisiert.

 

Die dabei anfallenden Sedimente sollen im Polder 1 des Spülfeldes am Schnatermann als Teil der Industriellen Absetz- und Aufbereitungsanlage zur Behandlung von Baggergut (IAA) verbracht und entwässert werden. Das Prozesswasser wird in die Warnow rückgeführt.

 

In der Fahrrinne wurden 2016 im Auftrag des WSA Probenahmen durchgeführt und von der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz begutachtet. Die Bewertungsgrundlage der Ergebnisse ist die Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 - „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln“ (2004).

 

Bei der Ausbaggerung werden mehrheitlich Sedimente anfallen, die mit Kohlenwasserstoffen (KW), Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), und Zink belastet sind (Feststoffuntersuchung). Die untersuchten Proben wurden aufgrund der Schadstoffgehalte höchstens der LAGA-Einbauklasse Z2 zugeordnet und werden als nicht gefährlicher Abfall bewertet.

Der Schadstoffanteil, der durch Wasser aus den Sedimenten ausgetragen werden kann, wurde zusätzlich untersucht (Eluatuntersuchung).


Die vorliegenden Analysewerte des Eluats zeigen, dass die im Baggergut vorhandenen anorganischen Schadstoffe partikelgebunden vorliegen.

Die Eluatproben liegen im Bereich Z0 und sind somit als nicht wassergefährdend einzustufen.

Die erhöhten Konzentrationen an Chlorid und Sulfat im Eluat stellen keine negative Beeinträchtigung für das Wasser im Breitling dar, da dieses durch den dortigen Brackwassercharakter natürlicherweise eine erhöhte Salinität aufweist. Eine Behandlung des Materials auf einem Spülfeld und ggf. dessen Verwertung im Rahmen der Kreislaufwirtschaft ist somit möglich.

 

Um eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit (§§ 47 und 48 WHG) auszuschließen, bedarf dies einer natürlichen oder künstlichen Barriere des Einspülbereichs zum Schutz des Grundwassers und des anstehenden Bodens.

 

Zum Schutz des Untergrundes des Spülfeldes ist als technische Sicherungsmaßnahme die Abdichtung des Polders mit Bentonitmatten geplant. Die Bentonitmatten werden als geeignet angesehen, um:

-          das Spülgut vom Untergrund zu trennen (keine Vermischung der Böden),

-          den Eintrag von Schadstoffen aus dem Spülgut in den Untergrund abzuwehren

-          den Kontakt von Grundwasser mit dem Spülgut im Polder zu verhindern.

Das Prozesswasser, das im Zuge der Entwässerung im Polder anfällt, wird vor der Einleitung in die Warnow beprobt, und nur in unbelastetem Zustand in die Warnow eingeleitet.

 

Eine nachteilige Veränderung des Untergrundes im Polder und der
(Grund-)Wasserbeschaffenheit wäre damit nicht zu besorgen (Verschlechterungsverbot entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie und des BBodSchG).

 

Die Industrielle Absetz und Aufbereitungsanlage zur Behandlung von Baggergut (IAA) ist eine genehmigungsbedürftige Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Planungen  sehen u.a. die Unterteilung eines Polders mit Hilfe eines Trenndammes und die Abdichtung zum Untergrund vor. Die beabsichtigte Änderung der Anlage wurde der Genehmigungsbehörde angezeigt.

 

Die zuständige Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

26.04.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben