Dringlichkeitsvorlage - 2018/DV/3531
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines ständigen Vertreters für die Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 12.03.2018
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 7, 2018
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Die Vorsitzende der Verbandsversammlung des KSV MV ist zurückgetreten. Eine Neuwahl soll am 19. März 2018 erfolgen. Es wurde vereinbart, dass Herr Steffen Bockhahn diese Funktion übernehmen soll.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung des KSV MV besteht die Verbandsversammlung aus den Landräten und Oberbürgermeistern der Mitgliedskörperschaften. Anstelle der Landräte und Oberbürgermeister kann auch der fachlich zuständige Dezernent, Fachleiter oder Amtsleiter zum ständigen Vertreter in der Verbandsversammlung des KSV MV bestimmt werden.
Mit Vollmacht vom 02. März 2015 wurde Herr Steffen Bockhahn durch den Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bevollmächtigt die Interessen der Stadt, im Verhinderungsfall, in der Verbandsversammlung des KSV MV zu vertreten.
Voraussetzung für die Wahl zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung des KSV MV ist, dass Herr Steffen Bockhahn die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als ständiger Vertreter vertritt. Über die ständige Vertretung ist unter Beachtung des § 22 Abs. 3 Nr. 12 KV M-V durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu befinden.
