Änderungsantrag - 2018/AN/3455-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

In Umsetzung des Beschlusses 2017/AN/3216  vom 06.12.2017 wird der Oberbürgermeister beauftragt:

  1. eine über den Fachbeirat der IGA GmbH, die beiden bestehenden Arbeitsgruppen und beiden Ortsbeiräte hinausgehende Namensfindung abzusichern
  2. das konkrete Verfahren der Namenssuche sowie den Zeitpunkt der Umbenennung vom Hauptausschuss beschließen zu lassen
  3. der Bürgerschaft nach Abschluss des Findungsprozesses einen oder mehrere Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

 

Entsprechend Beschluss vom 06.12.2017 soll die Verwaltung im Frühjahr 2018 erste Umsetzungsvorschläge für die Nachnutzung des ehemaligen IGA-Geländes unterbreiten. Eine Vorgabe lautete dabei „ggf. ein neuer Name“.

 

Der vorliegende Antrag präzisiert die Vorgaben an die Verwaltung:

 

Aus dem „gegebenenfalls“ wird ein klarer Auftrag zur Umbenennung.

Begründet wird dieser Auftrag mit

-      dem Ende der IGA im Jahr 2003, d.h. vor 15 Jahren

-      dem Markenrecht und mehrfachen Hinweisen der Deutschen Bundesgartenschau Gesellschaft mbH auf das Erfordernis einer Umbenennung

-      der inhaltlich wesentlich breiteren Aufstellung des Gebietes.

 

Bereits im Entwicklungskonzept von Hager Partner AG aus Dezember 2014 hieß es zusammenfassend zum Namen:

„Für die Besucher ist all dies irreführend und rückwärtsgewandt, denn eine IGA zeigt das Gelände nicht mehr.“ Eine Umbenennung wird als sinnvoll empfohlen.

 

Mit Blick auf den im Dezember 2017 gefassten Beschluss, der ein erstes Ergebnis auch in puncto Umbenennung bereits für ca. Juni 2018 festsetzte, ist die Vehemenz der bisherigen Ablehnung des Antrags, insbesondere seitens der Vorsitzenden des Aufsichtsrates der IGA 2003 GmbH, nicht nachvollziehbar, so dass diese Begründung nachgereicht wird.

 

Mit dem Antrag wird ein Verfahren benannt, das wesentlich breiter aufgestellt ist als es der Beschluss aus 12/2017 vorsieht.

Entsprechend Beschluss sollen „in die Entwicklung der konkreten Umsetzungsvorschläge der Fachbeirat der IGA GmbH, die Arbeitsgruppen sowie die zuständigen Ortsbeiräte einbezogen werden.“

 

Da insbesondere Namen sensible Themen in der Bevölkerung sind, sollte eine breitere Beteiligung der Namenssuche abgesichert werden. Das konkrete Verfahren sollte durch den Hauptausschuss beschlossen werden.

 

Dass die Bürgerschaft die Letztentscheidung trifft, sollte selbstverständlich sein.

 

 

 

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Beschlüsse

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06.03.2018 - Ortsbeirat Schmarl (7) - abgelehnt

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07.03.2018 - Bürgerschaft - vertagt

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05.09.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen