Dringlichkeitsvorlage - 2018/DV/3530

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Korrektur in der Zusammenfassung des Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock wird zugestimmt. Die Wertangabe zum „Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen“ wird von TEUR 2.000 in TEUR 3.150 geändert.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3, 46, 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. §§ 6 Abs. 2 Nr. 2, 17 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2017/BV/3071 vom 06.12.2017

 

Sachverhalt:

 

In der Bürgerschaftssitzung am 06.12.2017 wurde der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Jahr 2018 entsprechend der Beschlussvorlage 2017/BV/3071 beschlossen.

 

Die Vorlage enthält in der Zusammenfassung folgenden redaktionellen Fehler:

 

Als Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde hier unter Punkt 3 ein Betrag von TEUR 2.000 angegeben.

 

Aus der „Übersicht über die aus den Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen“ kann entnommen werden, dass es sich bei dem in der Zusammenfassung genannten Betrag um die Kreditsumme handelt, die für zahlungswirksam werdende Verpflichtungsermächtigungen aufzunehmen ist.

 

Tatsächlich auszuweisen ist dagegen der Gesamtwert, für den das Unternehmen Verpflichtungen eingeht, wenn vertragliche Vereinbarungen zur Umsetzung der geplanten Investitionen getroffen werden.

 

Der hier geforderte Wert beträgt TEUR 3.150 und kann ebenfalls aus der o.g. Übersicht, die Bestandteil des am 06.12.2017 beschlossenen Wirtschaftsplanes ist, abgelesen werden.

 

Bei Erstellung der Zusammenstellung kam es zu einem Übertragungsfehler, der zu berichtigen ist.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Der Wirtschaftsplan 2018 ist am 06.12.2017 beschlossen worden und liegt der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vor. Die Korrektur des Gesamtbetrages für Verpflichtungsermächtigungen ist Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung, die wir zeitnah benötigen um geplante Investitionsvorhaben umsetzen zu können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen