Informationsvorlage - 2018/IV/3525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2017/AN/3108 vom 08.11.2017

 

Sachverhalt:
 

Entsprechend des Beschlusses der Bürgerschaft wurde der Oberbürgermeister beauftragt Maßnahmen vorzuschlagen, um die Sicherheit des Radverkehrs in der Langen Straße zu verbessern und das Prüfergebnis der Bürgerschaft in deren Sitzung im April 2018 vorzulegen.

 

Das Amt für Verkehrsanlagen hat im Zusammenwirken mit der Polizeiinspektion Rostock das Unfallgeschehen insbesondere unter dem Schwerpunkt der Radfahrunfälle analysiert.

 

Auf Grund der ermittelten Verkehrsstärken von 600 – 750 Kfz/h im Querschnitt, den nachgewiesenen Radfahrten am Messpunkt (Südseite Höhe Faule Grube), des polizeilich bekannten Unfallgeschehens  und des tatsächlichen Geschwindigkeitsniveaus (V85 beträgt 20 km/h) ist das Führen des Radverkehrs im Mischverkehr fachlich vertretbar.

 

Das Fachamt empfiehlt folglich die aktuell bestehende Radwegebenutzungspflicht  - auch entgegen der polizeilichen Stellungnahme - aufzuheben. Ziel ist dabei die Separierung der Teilnehmer des fließenden Verkehrs aufzuheben und den Radverkehr weiter in der Fahr-bahnmitte zu führen und damit von den ausparkenden Fahrzeugen weg zu leiten. Bislang gefahrbringende Momente zum ruhenden Verkehr hin (ausparkende Fahrzeuge) werden somit wirksam vorgebeugt und begegnet.


Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden weitere flankierende Maßnahmen vorgeschlagen, die zu keiner messbaren Verschlechterung der aktuellen Leistungs-fähigkeit jedoch zur Steigerung der Verkehrssicherheit der Verkehrsanlage führen werden:

 

-          Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht/Demarkierung der randliegenden Radfahrerleitung (Radfahrstreifen) und der Piktogramme 
 

-          Ergänzung der bestehenden Lichtzeichenanlage Höhe Kuhstraße mit Fahrtrichtung Krämerstraße mit einem Fahrradsignal, um dem Radverkehr einen Vorlauf zum Kfz-Verkehr zu ermöglichen
 

-          Ausweisen der Langen Str. zwischen Kuhstraße und Burgwall als verkehrsberuhig-ter Geschäftsbereich (Tempo-20-Zone in Übereinstimmung mit den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten)
 

-          Ausweisen von Haltverboten für die Fahrbahn (wird erforderlich, da bisher das Haltverbot über die Radwegebenutzungspflicht gesetzlich geregelt war)

 

Weiterhin soll die dann neu geschaffene Verkehrssituation durch das Amt für Verkehrsanlagen und die Polizeiinspektion Rostock weiter beobachtet und die Wirksam-keit der ergriffen Maßnahmen erneut bewertet werden.

Es wird zugesichert, im Fall des Ausbleibens von positiven Effekten für die Verkehrs-sicherheit  auf Grund der hier vorgeschlagenen Maßnahmen weitergehende Alternativen zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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14.03.2018 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben

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21.03.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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22.03.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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27.03.2018 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben