Änderungsantrag - 2017/BV/3338-24 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock fördert den Betrieb eines Umweltbildungszentrums.

Die Beschlussvorlage wird deshalb wie folgt geändert:

 

Im Teilhaushalt 73 werden ab dem Jahr 2019 jeweils 225.000 €/Jahr als Zuschuss für Vereine und Verbände eingestellt mit dem Zweck: Betrieb eines Umweltbildungszentrums.

 

Mit den Mitteln werden Personal- und Sachkosten finanziert, um die Umweltbildungs­angebote an Schulen und außerhalb von Schulen auszubauen. Themen sollen dabei Klimaschutz, Umweltschutz, Naturschutz und Nachhaltigkeit sein.

 

Die Stadtverwaltung entwickelt in Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsausschuss Vergabekriterien für die Vergabe der Förderung.

 

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Sachverhalt:

Rostock muss in die Zukunft investieren. Daher ist es erforderlich, neben Einrichtungen und Projekten in den Bereichen Museen, Kultur und Sport auch Angebote im Bereich der Umweltbildung zu fördern.

 

Hierzu ist die Einrichtung eines Umweltbildungszentrums als Anlaufstelle und Kompetenzzentrum sinnvoll. Hier können Lehrerinnen und Lehrer entsprechende Angebote erfragen und buchen. Es können die Angebote verschiedener Anbieter unterstützt und vermittelt werden. Die Förderung könnte etwa wie folgt gegliedert werden:

  15.000 € Sachkosten für Miete, Technik und Betrieb

  60.000 € Personalkosten

150.000 € Projektkosten für die Durchführung von Angeboten

 

Die Förderung der Stadt soll eine Grundfinanzierung sichern.

Durch einen Verein als Träger des Projekts können zusätzliche Mittel eingeworben werden, um das Angebot weiter auszubauen.

Im Interesse eines möglichst attraktiven Angebots ist die Ausschreibung der Projektträgerschaft sinnvoll.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Teilhaushalt 73 sind im Jahr 2019 die erforderlichen Mittel von 225.000 € bereit zu stellen.

 

Die Deckung der Kosten erfolgt durch eine Erhöhung des Ansatzes der Einnahmen aus Ordnungsangelegenheiten (Produkt 12201).

Aufgrund der Erhöhung der Stellenzahl in diesem Bereich um sechs Verkehrsüber­wacher/innen im ersten Nachtrag zum Haushalt sind deutlich höhere Einnahmen zu erwarten.

Bisher ist gegenüber 2016 (4.133.870 €) nur eine minimale Steigerung auf 4.161.000 € vorgesehen. Daher ist eine Erhöhung des Ansatzes um 225.000 € auf 4.386.000 € vorzunehmen.

 

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Beschlüsse

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Mar 7, 2018 - Bürgerschaft - vertagt

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Mar 29, 2018 - Finanzausschuss - abgelehnt

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Apr 10, 2018 - Personalausschuss

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Apr 11, 2018 - Bürgerschaft - abgelehnt