Änderungsantrag - 2017/BV/3338-19 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit Haushaltsplan und Anlagen
Radwegsanierung im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 03.04.2018
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 7, 2018
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- zurückgezogen am 29.03.18 und durch Nr. 2017/BV/3338-84 (ÄA) ersetzt !
Beschlussvorschlag:
Der Haushalt wird wie folgt geändert:
Im Haushalt wird eine neue Position eingefügt: Radwegsanierung im Stadtgebiet
(analog der Position 66 54 101201304099 Gehwegsanierung im Stadtgebiet)
Die Position wird mit folgenden Mitteln ausgestattet:
2018: 85.000 €
2019: 500.000 €
In den Folgejahren ist eine angemessene Ausstattung in Höhe von ca. 500.000 € pro Jahr
zu gewährleisten.
Die Finanzierung der Kosten erfolgt über eine entsprechende Erhöhung des Ansatzes der Gewerbesteuereinnahmen.
Sachverhalt:
An zahlreichen Stellen im Stadtgebiet sind kleinere Investitionen zur Sanierung und Aufwertung von Radwegen erforderlich. Diese werden von Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch von Ortsbeiräten, immer wieder eingefordert.
Investitionen, die jeweils unter 100.000 € liegen, können nach § 4 Abs. 12 (2) GemHVO-Doppik in einer solchen Sammelposition zusammengefasst werden.
Damit wird ein flexibles Reagieren auf aktuellen Handlungsbedarf erleichtert.
Im Jahr 2018 sollen 85.000 € bereitgestellt werden, um insbesondere Vorplanungen zu finanzieren. Für 2019 ist mit 500.000 € ein angemessener Betrag vorgesehen, um die Maßnahmen baulich umzusetzen und weitere Vorplanungen für Folgejahre zu ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 66
Bereitstellung zusätzlicher Investitionsmittel:
2018: von 0 auf 85.000 €
2019: von 0 auf 500.000 €
Es erfolgt eine Gegenfinanzierung durch die Erhöhung des geplanten Ansatzes für die Einnahmen aus Gewerbesteuer, was aufgrund der weiterhin sehr guten Konjunkturlage und der Einnahmen von bereits rund 115 Mio € im Jahr 2016 gerechtfertigt ist.
2018: Erhöhung des Ansatzes um 85.000 € von 121.420.000 auf 121.505.000 €
2019: Erhöhung des Ansatzes um 500.000 € von 129.461.200 auf 129.961.200 €