Stellungnahme - 2017/BV/3338-15 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit Haushaltsplan und Anlagen
Stellungnahme zum Änderungsantrag 2017/BV/3338-01 (ÄA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.03.2018
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 29, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Mar 7, 2018
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Apr 11, 2018
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Sachverhalt:
Das Amt für Verkehrsanlagen begrüßt die Aufstockung der Haushaltsansätze
2018 von 315,0 T€ um 85,0 T€ auf 400,0 T€ sowie in
2019 von 300,0 T€ um 500,0 T€ auf 800,0 T€
ausdrücklich.
Sollte die Bürgerschaft diesem Antrag folgen, so würden in 2018 die zusätzlichen
Mittel für Planungen bzw. für die Projekterarbeitung von Einzelvorhaben zur Verfügung stehen, um dann in 2019 die dann ausführungs- und ausschreibungsreif vorbereiteten Maßnahmen baulich umsetzen zu können, auch hier mit dem Ziel der Erlangung der jeweiligen Kassenwirksamkeit zu Ende 2018 bzw. 2019.
Das Amt für Verkehrsanlagen sieht sich in dieser Vorgehensweise kapazitiv durchaus in der Lage, diese Budgeterhöhungen auch verarbeiten, umsetzen und vor allem auch zum Ende der Haushaltsjahre kassenwirksam abarbeiten zu können.
Zum Deckungsvorschlag:
Mit diesem Antrag wird die Erhöhung der Kreditaufnahme für Investitionen im Jahr 2018 um 85.000 EUR und im Jahr 2019 um 500.000 EUR vorgeschlagen.
Die Ansätze für die investive Kreditaufnahme ändern sich daraufhin, ausgehend von der 2. Änderung wie folgt:
2018:von 13.557.800+ 85.000 auf13.642.800 EUR
2019:von 4.937.900+500.000 auf 5.437.900 EUR
Im Jahr 2018 liegt die geplante Kreditaufnahme deutlich höher als die Tilgung, die mit 9,7 Mio. EUR veranschlagt ist.
Im Sinne der Beibehaltung der Handlungsfähigkeit wurden in den vergangenen Jahren durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit den Erlassen zur Genehmigung der Haushaltssatzungen lediglich Kredite in Höhe der Tilgung gewährt.
Die Zustimmung zu einer um rund 4 Mio. EUR höheren Kreditaufnahme gegenüber der Tilgung in 2018 durch die Rechtaufsicht kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt, aufgrund vorangegangener Entscheidungen, nicht garantiert werden.
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski