Beschlussvorlage - 2018/BV/3523

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die zweckgebundene Zuwendung zur Erhöhung des Verbrauchsvermögens der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von insgesamt 17,0 Mio. EUR für den Zeitraum bis 2021. Die Teilbeträge der zweckgebundenen Zuwendung werden in Abhängigkeit der jeweiligen Jahresergebnisse und anderweitiger Verwendungen bestimmt und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt.
  2. Die Bürgerschaft beschließt die nicht zweckgebundene Zuwendung an das Verbrauchsvermögen der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von jährlich 10.000,00 EUR bis zum Jahr 2023.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2017/AN/3327

 

Sachverhalt:

Basierend auf der aktuell vorliegenden Funktionsstudie werden die Baukosten für das Theatergebäude auf ca. 102,8 Mio. EUR prognostiziert. Es wurden hierin alle notwendigen Bauplanungs- und Baukosten einschließlich der erforderlichen Theatertechnik und des Flächenbedarfes für ein Mehrspartentheater am Bussebart berücksichtigt.

 

 

Auf Basis des derzeitigen Entwicklungsstandes können nun weitere Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten auf Landes- sowie Bundesebene analysiert und mit den entsprechenden Entscheidungsträgern verhandelt werden.

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 05.03.2014, Beschl.-Nr. 2013/BV/5194 der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zugestimmt. Ausgestattet wurde die Stiftung mit einem Grundstockvermögen und einem Verbrauchsvermögen in Höhe von jeweils 250,0 TEUR. Stiftungszweck ist u.a. die Realisierung des Theaterneubaus, die Förderung von Kultur, die Förderung des Volkstheaters und die Förderung der Rostocker Traditionen.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft 2017/AN/3327 vom 31.01.2018 ist die Verwaltung gehalten, auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarungen und vor dem Hintergrund der aktuellen Kalkulationen mit dem Land und anderen möglichen Partnern, unter Einbeziehung der Theaterförderstiftung, über einen angemessenen Zuschuss zu verhandeln.

 

In Umsetzung dieses Beschlusses wird in Abhängigkeit der jeweiligen Jahresergebnisse eine zweckgebundene Zuwendung zum Verbrauchvermögen der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von insgesamt 17,0 Mio. EUR bis 2021 satzungskonform für den Theaterneubau vorgenommen.

Nach Vorliegen der jeweiligen Jahresüberschüsse wird von der Verwaltung hierzu eine Beschlussvorlage mit der jahresbezogenen Erhöhung (Zuwendung) des Verbrauchsvermögens der Bürgerschaft zur Entscheidung vor-gelegt.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Vorstandes und des Kuratoriums am 08.04.2015 hat der Oberbürgermeister den Vorschlag unterbreitet durch die Hanse-und Universitätsstadt Rostock und die OSPA jährlich jeweils 10.000,00 EUR, gesamt 20.000,00 EUR, der Stiftung als nicht zweckgebundene Zuwendung dem Verbrauchsvermögen zuzuführen, um durch Kultur- und Marketingaktivitäten weitere Partner für die Umsetzung des Stiftungszwecks zu gewinnen. Die anwesenden Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hielten es zum damaligen Zeitpunkt für zielführend, wenn ein entsprechender Beschluss über die Bürgerschaft durch einen fraktionsübergreifenden Antrag initiiert wird. Dieser Antrag wurde bisher nicht eingereicht.

 

In der Vergangenheit mussten die Schwerpunkte auf die Strukturen und die finanzielle Ausgestaltung der Volkstheater Rostock GmbH gelegt werden, die auch für das Tätigwerden der Stiftung nicht zweckdienlich waren. Die damit verbundenen Probleme sind nunmehr ausgeräumt, sodass die Stiftung in die Lage versetzt wird, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Stiftungszweck vollumfänglich zu erfüllen.

Aufgrund des schon seit mehreren Jahren anhaltenden Niedrigzinsniveaus konnten keine Zinserträge zur Unterstützung der Kulturförderung erwirtschaftet werden.

 

Aus diesem Grund benötigt die Stiftung nicht zweckgebundene finanzielle Mittel für:

  • die Durchführung von Benefizveranstaltungen des Volkstheaters,
  • die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie,
  • die Aktivierung der Pressearbeit, Erhöhung der Werbeaktivitäten mit Internetauftritten,
  • den Aufruf an alle potentiellen Unterstützer über die Internetseite der Stadt,
  • die Spendeneinwerbung durch die Stiftung

 

Diese geplanten Aktivitäten werden in einer von den Stiftungsgremien zu erarbeitenden Konzeption zusammengefasst und näher beschrieben.

 

 

 

 

 

Die OSPA als weitere Stifterin hat sich bereit erklärt, ebenfalls 10.000,00 EUR pro Jahr für die nächsten 5 Jahre als nicht zweckgebundene Zuführung zum Verbrauchsvermögen dem Stiftungskonto zuzuführen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Investive Auszahlungen beim Produkt 62203 in Höhe von insgesamt 17,0 Mio. EUR unter Berücksichtigung der jeweiligen Jahresüberschüsse bis 2021.

 

Aufwand/Auszahlung beim Produkt 62203 in Höhe von jährlich 10.000,00 EUR bis zum Jahr 2023.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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12.06.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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14.06.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.06.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen