Anfrage der Fraktion - 2018/AF/3516

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Beratungsfolge

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Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat Anfang 2009 die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Hansestadt Rostock“ beschlossen. Darin wurden die Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung bis 2015 aufgezeigt.
Ende 2015 hat der Liegenschafts- und Vergabeausschuss der Hansestadt Rostock den Zuschlag zur Erarbeitung eines neuen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes erteilt.
Bis dato wurde der Bürgerschaft allerdings noch kein neues Konzept vorgelegt.
 

 

Daher bitten wir den Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.)    Wird die Steuerung des Einzelhandles durch ein Einzelhandelskonzept überhaupt noch als zeitgemäß erachtet?
Wenn ja, wann wird der Bürgerschaft ein neues Einzelhandelsentwicklungskonzept vorgelegt?
 

2.)    Durch den Breitbandausbau hat sich die Digitalisierung  in den letzten Jahren rasant  entwickelt. Das bringt wiederum Nachteile für den stationären Handel mit sich, da viele Kunden online bestellen. Umsatzeinbußen im stationären Handel sind die Folge.
Daher bitten wir darum, die Auswirkungen des online-Handels im vorzulegenden Konzept darzustellen.

 

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Beschlüsse

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11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben