Informationsvorlage - 2018/IV/3500

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das JeKi-Projekt wird 2018 fortgesetzt

 

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Bereits gefasste Beschlüsse:

2009/BV/0498, 2011/BV/2221, 2013/BV/4759, 2014/BV/5534, 2017/BV/2838, 2017/AN/2936

 

Sachverhalt:

 

I. Projekt JeKi / RoKis
 

Das Projekt JeKi („Jedem Kind ein Instrument“) wurde im Schuljahr 2009/10 begonnen.

Im Schuljahr 2013/14 wurde das Unterprojekt RoKis („Rostocker Kinder singen“) gegründet.

Der Träger des Projektes JeKi/RoKis ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Das Konservatorium (KON) und die Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V. (WMS) kooperieren mit insgesamt sechs Grundschulen. Im Schuljahr 2017/18 erlernen 120 JeKi-Schüler an drei Grundschulen (Dierkow, Schmarl und Toitenwinkel) wöchentlich ein Instrument (u.a. Gitarre, Saxophon, Schlagzeug, Klavier, Blockflöte). Der Unterricht wird in den ersten beiden Grundschuljahren erteilt. Im 1. Schuljahr erfolgt ein vorbereitender Musikkurs, welcher Musik, Sprache und Bewegung verknüpft (Elementare Musikpädagogik, EMP) in Gruppen von ca. 20 Kindern und das Heranführen an die Instrumente. Den Unterricht erteilen Musikschul- Lehrkräfte und Lehrkräfte der Grundschulen gemeinsam, seit 2016/17 von Seiten der Grundschulen ehrenamtlich bzw. durch den Musikschulpädagogen allein, da die ursprünglich im Projekt festgelegten Stunden der Grundschulen vom Schulamt gestrichen wurden.

 

Im 2. Schuljahr beginnt die Instrumentalausbildung in kleineren Gruppen bis zu 5 Kindern. Dieser Unterricht wird ausschließlich von Musikschul-Pädagogen erteilt.

 

Im Unterprojekt RoKis wird ca. 100 Kindern ein qualifiziertes Klassensingen ermöglicht.

Der Unterricht wird in Chorklassen von 20-30 Kindern wöchentlich von einer Musikschul-Lehrkraft und einer Grundschul-Lehrkraft in den Grundschulen in Lütten Klein, Evershagen und Lichtenhagen ebenfalls auf der Basis der EMP erteilt.

Der RoKis-Unterricht ist entgeltfrei.

 

Für den JeKi-Unterricht wird ein stark reduziertes Entgelt von 5 EUR pro Monat in beiden Unterrichtsjahren erhoben. Die Leihgabe des Instruments im zweiten Unterrichtsjahr erfolgt gebührenfrei.

 

II. Bisherige Kosten und Finanzierung des Projektes
 

Die Gesamtkosten für beide Einrichtungen (größtenteils Personalkosten), beliefen sich bis 2017 auf jährlich ca. 60.000 EUR. Verwaltungskosten sind dabei nicht berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgte über:

 

- Anschubfinanzierung der Schlie-Stiftung im Jahr 2009 mit 80.000

- Jährliche Spenden der Schlie-Stiftung in Höhe von 20.000

- Landesfördermittel von jährlich ca. 10.000 € bis 2016

- Elternentgelte von ca. 5.000

- Anteiliger Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bisher ca. 6.000

 

III. Veränderte Rahmenbedingungen
 

(1) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat am 20.12.2017 mitgeteilt, dass die Landesmittel für das JeKi-Projekt in Höhe von 10.000 € für das Haushaltsjahr 2017 nicht ausgezahlt und für das Haushaltsjahr 2018 nicht bewilligt werden. Als Grund wurde angegeben, dass es entgegen der Vorgaben der Förderung nicht gelungen ist, dem Projekt über die Stadtgrenzen hinaus zu einer landesweiten Bedeutung zu verhelfen.

 

(2) Die Restmittel der Anschubfinanzierung der Schlie-Stiftung wurden im Haushaltsjahr 2017 aufgebraucht.

 

(3) Die Kosten der Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V. waren über die Jahre zu niedrig angesetzt, das heißt, der bisher gewährte Zuschuss von 29.800 EUR deckte die eigentlichen Aufwendungen nicht. Das hatte zur Folge, dass die Musikschule aus dem „normalen“ Musikschuletat das Projekt mitfinanzieren musste. Im November 2017 wurden die Kosten daher neu kalkuliert. Berücksichtigt wurden auch notwendige Ersatzbeschaffungen bei Instrumenten. Für das Haushaltsjahr 2018 wurde ein Zuschussbedarf von 39.000€ angemeldet.

 

(4) Der großen pädagogischen und sozialen Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Projektes steht ein immer größer werdender und unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entgegen, der von beiden Musikschulen zukünftig nicht mehr geleistet werden kann.

 

Die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen und Buchführungssysteme, insbesondere die Doppik beim Konservatorium, die Arbeit mit zwei Produkten am Konservatorium (Produkt 26303 für JeKi neben dem Produkt 26301 für das Konservatorium) erschweren die Arbeit erheblich. Das Landesantrags- und Abrechnungsverfahren machte es zudem notwendig, dass das Konservatorium Einblick in Interna der „Konkurrenz“-Musikschule WMS „Orff“ nehmen musste (Arbeitsverträge, Honorarverträge).


 


V. Neuaufstellung des JeKi-Projektes

 

Eine deutliche Vereinfachung der Jeki-Finanzierung wird ab 2018 durch eine Trennung der Antragsstrukturen und Nachweisverfahren für beide Einrichtungen erreicht. Jeki wird künftig in Form von zwei Teilprojekten mit jeweils eigener Verwaltung betrieben werden.

 

(1) Das JeKi-Produkt des Konservatoriums wird aufgelöst, das JeKi-Projekt wird Bestandteil des normalen Konservatoriums-Produkts.

 

(2) Die Spenden der Schlie-Stiftung sollen nach aktuellem Kenntnisstand auch weiterhin fließen und werden auch künftig dem Teilhaushalt Konservatorium zugeschrieben. Es handelt sich um 20.000 € pro Jahr.

 

(3) Die WMS „Orff“ führt ihren Teil des JeKi-Projektes fort und erhält zur Finanzierung des Projektes über das Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen eine Zuwendung in Höhe von 39.000 EUR.

 

(4) Der Finanzbedarf des Konservatoriums in Höhe von 34.400 € ist Bestandteil der Haushaltssatzung 2018/2019.

 

Finanzbedarf ab 2018

39.000 € Zuschussbedarf WMS „Orff“ (für Personal und Sachkosten)

34.400 € Finanzbedarf Konservatorium (für Personal- und Sachkosten)

73.400 € insgesamt

 

Finanzierung ab 2018

  2.000 €  Elternbeiträge Konservatorium (3.000 EUR Beiträge der WMS „Orff“ sind bereits
                 beim Zuschussbedarf berücksichtigt)

20.000 € Spenden Schlie-Stiftung

        0  € Spendenstock Vorjahre (aufgebraucht)

        0  € Landesförderung

51.400 € HRO

73.400 € insgesamt

 

Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der o. g. Punkte wurden durch die Verwaltung eingeleitet.

 

Laut Presseberichterstattung hat das Land die Bereitschaft erklärt, ab 2018 doch wieder 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung stellen zu wollen. Konkrete Aussagen dazu können seitens der Verwaltung bisher nicht getroffen werden, da noch kein entsprechender Bescheid vorliegt. Es wird jedoch versucht werden, dass bei erneuter Förderung eine vereinfachte Nachweisführung durch das Land akzeptiert wird. Die Antragstellung erfolgt so, dass eine Doppelförderung durch das Land ausgeschlossen ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der dargestellte Finanzbedarf ist in der Haushaltssatzung 2017/BV/3338 mit Nachtrag 2017/BV/3338-09 (NB) eingearbeitet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

s. Anlage 1und 2

sowie in der 2017/BV/33381-09 (NB) aufgeführt

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: entfällt

 

 

Sachverhalt:

 

I. Projektbeschreibung

Das Projekt JeKi („Jedem Kind ein Instrument“) wurde im Schuljahr 2009/10 begonnen.

Im Schuljahr 2013/14 wurde das Unterprojekt RoKis („Rostocker Kinder singen“) gegründet.

Der Träger des Projektes JeKi/RoKis ist die Hansestadt Rostock.

Zurzeit gilt der Bürgerschafts-Beschluss 2014/ BV/ 5534.

 

Das Konservatorium (KON) und die Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V. (WMS) kooperieren mit insgesamt sechs Grundschulen. Im Schuljahr 2017/18 erlernen 120 JeKi-Schüler an drei Grundschulen (Dierkow, Schmarl und Toitenwinkel) wöchentlich ein Instrument (u.a. Gitarre, Saxophon, Schlagzeug, Klavier, Blockflöte). Der Unterricht wird in den ersten beiden Grundschuljahren erteilt. Im 1. Schuljahr erfolgt ein vorbereitender Musikkurs, welcher Musik, Sprache und Bewegung verknüpft (Elementare Musikpädagogik, EMP) in Gruppen von ca. 20 Kindern und das Heranführen an die Instrumente. Den Unterricht erteilen Musikschul- Lehrkräfte und Lehrkräfte der Grundschulen gemeinsam, seit 2016/17 von Seiten der Grundschulen ehrenamtlich bzw. durch den Musikschulpädagogen allein, da die ursprünglich im Projekt festgelegten Stunden der Grundschulen vom Schulamt gestrichen wurden.

Im 2. Schuljahr beginnt die Instrumentalausbildung in kleineren Gruppen bis zu 5 Kindern. Dieser Unterricht wird ausschließlich von Musikschul-Pädagogen erteilt.

 

In dem Unterprojekt RoKis wird ca. 100 Kindern ein qualifiziertes Klassensingen ermöglicht. Der Unterricht wird in Chorklassen von 20-30 Kindern wöchentlich von einer Musikschul-Lehrkraft und einer Grundschul-Lehrkraft in den Grundschulen in Lütten Klein, Evershagen und Lichtenhagen ebenfalls auf der Basis der EMP erteilt.

Der RoKis-Unterricht ist entgeltfrei.

 

Für den JeKi-Unterricht wird ein stark reduziertes Entgelt von 5 EUR pro Monat in beiden Unterrichtsjahren erhoben. Die Leihgabe des Instruments im zweiten Unterrichtsjahr erfolgt gebührenfrei.

 

 

II. Bisherige Finanzierung des Projektes

- Anschubfinanzierung der Schlie-Stiftung im Jahr 2009 mit 80.000

- Jährliche Spenden der Schlie-Stiftung in Höhe von 20.000

- Anteilige Landesfördermittel von jährlich ca. 10.000

- Elternentgelte von ca. 5.000

- Anteiliger Zuschuss der Hansestadt Rostock gemäß 2014/BV/5534 von ca. 6.000

- Verwaltungskosten werden derzeit nicht abgebildet

 

 

III. Veränderte Rahmenbedingungen stellen das Projekt in Frage

(1) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V hat am 20.12.2017 mitgeteilt, dass die Landesmittel für das JeKi-Projekt in Höhe von 10.000 € für das Haushaltsjahr 2017 nicht ausgezahlt und für das Haushaltsjahr 2018 nicht bewilligt werden. Als Grund wurde angegeben, dass es entgegen der Vorgaben der Förderung nicht gelungen ist, dem Projekt über die Stadtgrenzen hinaus zu einer landesweiten Bedeutung zu verhelfen.

 

(2) Die Restmittel der Anschubfinanzierung wurden im Haushaltsjahr 2017 aufgebraucht.

 

(3) Die Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V. erhielt bisher 29.800€ und hat dem Haushaltsjahr 2018 einen Bedarf von 39.000€ angemeldet. Hinzu kommen dort Einnahmen durch Beiträge i.H.v. 3.000€.

 

(4) Unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand:

Der großen pädagogischen und sozialen Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Projektes steht ein immer größer werdender und unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entgegen, der von beiden Musikschulen zukünftig nicht mehr geleistet werden kann.

Für die ca. 250 JeKi/RoKis-Schüler muss im Vergleich zu den normalen Musikschulschülern ein mehrfacher Verwaltungsaufwand geleistet werden.

Gründe dafür sind u. a.:

Das Projekt musste von Anfang an von der zentralen Verwaltung der Musikschule

abgegrenzt werden, d.h. es mussten Parallelstrukturen aufgebaut werden.

Im Konservatorium wurde (2013) das Produkt 26303 für JeKi neben dem Produkt 26301 für das Konservatorium eingeführt u.a. um Doppelförderungen durch das Land auszuschließen. Die Aufgaben werden doppelt für die Musikschule und Jeki erledigt.

Auch an der Welt-Musik-Schule "Carl Orff" stellen Jeki und Rokis ein aufwendiges Parallelprojekt dar, dessen Finanzierung über einen Festbetrag erfolgt.

 

 

IV. Bürgerschafts-Beschlüsse

a) Beschluss: 2017/AN/2936 (Verwaltungsvereinfachung und dauerhafte Finanzierung)

Neuaufstellung des Projektes „Jedem Kind ein Instrument (JeKi)“

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie das Projekt ‚Jedem Kind ein Instrumentneu aufgestellt werden kann. Dabei sollte der Verwaltungsaufwand reduziert und die Finanzierung des Projektes dauerhaft gesichert werden.“

 

b) Beschluss 2017/BV/2838-08: (Erhöhung des Zuschusses)

„Der Zuschuss im Ergebnishaushalt für das Konservatorium (TH 44) wird für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 um jeweils 25.000 Euro erhöht. Die Jahresergebnisse der Ergebnishaushalte 2018 und 2019 sind den Veränderungen anzupassen. Der Finanzhaushalt ist ebenfalls entsprechend zu verändern.

Ansatz 2018 und Ansatz 2019:Veränderung jeweils + 25.000 €“

 

c) Beschluss 2014/ BV/ 5534

Die Dauer des Beschlusses, der die bisherige Grundlage des JeKi-Projektes ist, endet mit dem Schuljahr 2017-18 (31.07.2018).

 

 

Beide Musikschulen möchten das erfolgreiche und pädagogisch wertvolle JeKi-Projekt langfristig im Rostocker Nordosten und Nordwesten fortsetzen.

 

 

V. Vorschlag zur Fortsetzung des JeKi-Projektes

 

Wenngleich der Wegfall der Landesförderung sehr bedauerlich ist, so ermöglicht dieser Umstand doch eine drastische Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Die eben erwähnten Doppelstrukturen zur Vermeidung einer Doppelförderung müssen nicht länger aufrechterhalten werden (siehe III(4)). Jeki kann künftig in Form von zwei Teilprojekten mit jeweils eigener Verwaltung betrieben werden. Dazu muss ein Teil der Projektförderung (39.000€) künftig über den TH45 abgewickelt werden. Die erforderlichen Maßnahmen wurden dazu seitens der Verwaltung bereits eingeleitet.

 

(1) Die Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ erhält ab dem Haushaltsjahr 2018 die für das dort verantwortete Teilprojekt in Höhe von 39.000 € über den Teilhaushalt 45.

 

(2) Die Spenden der Schlie-Stiftung sollen nach aktuellem Kenntnisstand auch weiterhin fließen und werden auch künftig dem Teilhaushalt 44 zugeschrieben. Es handelt sich um 20.000€ pro Jahr.

 

(3) Der Mehrbedarf von 27.300 € im TH44 wird durch eine Haushaltsanpassung gesichert

(siehe Anlage).

 

Der Finanzbedarf von JeKi muss künftig also durch die Hanse- und Universitätsstadt mit einer Ausnahme von 20.000 Euro, die durch die Schlie-Stiftung bereit gestellt werden, allein erbracht werden.

 

Nachtrag:

Ausweislich einer Presseberichterstattung hat sich das Land entschieden, ab 2018 doch wieder 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Konkrete Aussagen dazu können seitens der Verwaltung bisher nicht getroffen werden, da noch keine entsprechenden Bescheide vorliegen. Es wird jedoch versucht werden, dass die erneute Förderung nicht zu einer Fortsetzung der hoch komplexen Abrechnungsmechanismen führt und eine vereinfachte Nachweisführung künftig akzeptiert wird.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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18.04.2018 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

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03.05.2018 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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03.05.2018 - Finanzausschuss - vertagt

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08.05.2018 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - zur Kenntnis gegeben

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15.05.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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16.05.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben