Stellungnahme - 2018/AN/3445-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Areal am Südtor
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.02.2018
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Büro des Oberbürgermeisters; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Kenntnisnahme
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Feb 21, 2018
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 27, 2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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Mar 1, 2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Kenntnisnahme
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Mar 1, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Apr 11, 2018
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Sachverhalt:
Der gegenwärtige Investor arbeitet mit den Ämtern der Verwaltung an einer städtebaulich wünschenswerten und verkehrstechnisch machbaren Konzeption des Vorhabens. Er hat nach Teilnahme am Planungs- und Gestaltungsbeirat auf dessen Empfehlungen nach Reduktion der Gebäudehöhe und Beachtung der Baufluchten insbesondere im Hinblick auf das Gebäude der Stadthalle reagiert und unter Mitwirkung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft in seine Planungen einfließen lassen.
Die derzeitigen Pläne des Investors sehen ein mutlifunktionales Gebäude mit einem bereits hohen Wohnanteil auf der südlichen Teilfläche des Stadthallenparkplatzes vor, das durch ein oberirdisches Parkhaus neben dem Eigenbedarf auch die entfallenden Stellplätze der Stadthalle aufnimmt. Unabhängig von der technischen Machbarkeit unterirdischer Stellplätze in der notwendigen Größenordnung sind die finanziellen Mehraufwendungen für eine unterirdische Lösung zu beachten.
Zur straßenverkehrstechnischen Erschließung des multifunktionalen Gebäudes unweit des Verkehrsknotens Südring und Erich-Schlesinger-Straße wurde durch den Investor in Abstimmung mit dem Amt für Verkehrsanlagen eine verkehrstechnische Untersuchung zur Machbarkeit beauftragt und finanziert.
Er ist ferner bereit, Aufwendungen zur erforderlichen Umgestaltung der Straßenverkehrs-flächen in diesem Bereich zu übernehmen.
Aufgrund der vorangegangenen Planung mit dem gegenwärtigen Investor und um zeitliche Verzögerungen der Planungsumsetzung zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung daher, für diesen konkreten Bereich auf eine Konzeptausschreibung zu verzichten.