Beschlussvorlage - 2018/BV/3465

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerschaft beschließt die Parkgebührenordnung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2009/BV/0618 vom 04.11.2009

 

Sachverhalt:

 

Die derzeit geltende Parkgebührenverordnung wurde durch die Bürgerschaft am 04.11.2009 rückwirkend zum 30.06.2009 beschlossen. Mit ihr wurde die abgelaufene Parkgebührenverordnung vom 22.11.2006 ohne inhaltliche Änderungen wieder in Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass sich die Parkgebühren in den letzten 12 Jahren im Gegensatz zu anderen Kosten (z.B. Aufwendungen der Stadtverwaltung zur Bewirtschaftung und Überwachung, Fahrscheine für den ÖPNV) nicht verändert haben.

Die gebührenpflichtige Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes dient in erster Linie verkehrssteuernden Zielen: Im Rahmen der Leitlinien zur Stadtentwicklung hat die Bürgerschaft sich klar für eine Steigerung des Anteils des Umweltverbundes an der Verkehrsmittelwahl positioniert. Die Parkraumbewirtschaftung kann dazu einen nicht unerheblichen Beitrag liefern. Darüber hinaus soll der nur in begrenztem Maße zur Verfügung stehende öffentliche Parkraum im Interesse von Gewerbe, Einzelhandel und Wohnbevölkerung in bestimmten Bereichen möglichst vielen Nutzern zur Verfügung gestellt, der Parksuchverkehr reduziert und unnötige Verkehre vermieden werden. Abhängig von der Entfernung zu stark nachgefragten Zielen sollen die Gebühren dabei gestaffelt und dem „Wert“ des Parkraumes angepasst werden. Die Mehreinnahmen im städtischen Haushalt können dazu dienen, Alternativen zum motorisierten Verkehr zu fördern.

Elektrofahrzeuge, welche entsprechend der geltenden Verordnungen gekennzeichnet sind, sollen grundsätzlich von der Verpflichtung, Parkgebühren zu entrichten, ausgenommen werden. Diese Bevorrechtigung ist gemäß § 3 Abs. 6 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vom 05.06.2015 möglich, um die Verwendung dieser Fahrzeuge zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.

 

Folgende Veränderungen gegenüber der derzeit geltenden Parkgebührenverordnung sind vorgesehen:

 

  • neu: Bevorrechtigung von Elektrofahrzeugen durch Befreiung von entsprechend gekennzeichneten Fahrzeugen von der Gebührenpflicht
  • Änderung: stärkere Differenzierung der Tarifzonen durch
    • Einführung einer Zone W für das Zentrum des Ortsteils Seebad Warnemünde mit einer Parkgebühr von 3,- €/h in der Sommersaison (1. Tag Osterferien bis letzter Tag Herbstferien M-V) und 1,- €/h außerhalb der Sommersaison
    • geringfügige Vergrößerung der Ausdehnung der teuersten Zone A in der Innenstadt
    • Erhöhung der Parkgebühren in der Zone B von 1,-/h auf 1,50/h
    • Ausweisung einer weiteren Zone C für besondere Regelungen in den Bereichen Hauptbahnhof, Parkplatz Mühlendamm, Klinikum Schillingallee und auf den Strandparkplätzen
  • neu: Regelung zu den Bewirtschaftungszeiten
  • neu: Regelung zu Tageskarten
  • Änderung: Erhöhung der Tagesgebühr für Busse/Wohnmobile von 10,- € auf 15,- €
  • neu: abweichende Regelung für die Dauer von Großveranstaltungen in § 5

 

Weitere Bevorrechtigungen nach Straßenverkehrsordnung, wie die Befreiung der Bewohner von der Gebührenpflicht in Bewohnerparkgebieten, werden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Parkraumkonzept durch die Verkehrsbehörde angeordnet und nicht durch die Parkgebührenordnung geregelt. Die Parkgebührenordnung gilt nicht für  private Parkplätze und Parkhäuser, sondern nur auf gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Die Bewirtschaftungszeiten wurden bisher nicht in der bisher geltenden Parkgebühren-verordnung geregelt. Sie sind deshalb derzeit sehr verschieden und unübersichtlich, da sie in verschiedenen Zeiträumen entstanden sind. Im Sinne der Verständlichkeit werden sie in der neuen Parkgebührenordnung vereinheitlicht und den veränderten Ladenöffnungszeiten sowie den besonderen Gegebenheiten der Zonen angepasst.

Erläuterungen zur Zone W:

 

Die Zone W im Ortsteil Warnemünde umfasst sowohl den in den Leitzielen für das Parkraumkonzept Warnemünde festgesetzten ”Ortskern”, in welchem die Aufenthaltsqualität Vorrang vor motorisierten Verkehren haben soll und welcher vor extremer Verkehrsbelastung und Parksuchverkehren  zu schützen ist sowie auch die direkt daran angrenzenden bebauten Bereiche, welche besonders und fast ausschließlich in der Sommersaison durch Besucherverkehre übermäßig nachgefragt werden, was die Untersuchungen im Rahmen des Parkraumkonzeptes ergeben haben.

Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Parkgebühren hier in der Sommer- und Wintersaison unterschiedlich zu gestalten und eine Erhöhung auf 3,- €/h innerhalb der Sommersaison vorzunehmen, um insbesondere den Parksuchverkehr von Tagestouristen im Ortskern zu vermeiden und diesen auf die Stellplatzangebote in den Randlagen zu lenken. Hier stehen ca. 3.500 Stellplätze zur Verfügung.

 

Die Bewirtschaftungszeiten in Zone W sollen in Übereinstimmung mit den teilweise bereits geltenden und zukünftig einheitlich geplanten Bewirtschaftungszeiten auf täglich 8-19 Uhr festgesetzt werden.

 

Erläuterungen zur Zone A:

Die Zone A im Ortsteil Stadtmitte umfasst den zentralen Bereich der Innenstadt rund um die Fußgängerzone und den Neuen Markt. Die hier nur in sehr begrenzter Anzahl zur Verfügung stehenden öffentlichen Stellplätze (derzeit ca. 150, mit Bebauung Glatter Aal und Neuer Markt zukünftig ca. 100) sollen insbesondere für schnelle kurze Erledigungen durch möglichst viele genutzt werden können. Darüber hinaus befinden sich die weitaus größeren Kapazitäten in den Parkhäusern mit ca. 2.800 Stellplätzen.

 

Die Bewirtschaftungszeiten in Zone A sollen in Übereinstimmung mit den teilweise bereits geltenden und zukünftig einheitlich geplanten Bewirtschaftungszeiten auf täglich 8-19 Uhr festgesetzt werden.

 

Erläuterungen zur Zone B:

Die Zone B umfasst alle weiteren an die Zone A angrenzenden gebührenpflichtig bewirtschafteten Bereiche der Innenstadt. Die Höhe der Parkgebühr wird hier zukünftig 1,50 €/h betragen, die Bewirtschaftungszeiten werden vereinheitlicht und an die Zone A angepasst (8-19 Uhr). Auf ausgewählten Randparkplätzen soll die Tagesparkgebühr 8,- € betragen.

 

Erläuterungen zur Zone C:

In der Zone C werden die Parkgebühren auf den stark nachgefragten Parkplätzen im Bereich des Hauptbahnhofes und des Klinikum Schillingallee, den küstennahen Strandparkplätzen sowie dem Parkplatz am Mühlendamm geregelt. Die Bewirtschaftungszeiten werden hier einheitlich auf täglich 8-18 Uhr festgesetzt. Die Parkgebühr beträgt 1,- €/h und 5,- € für einen ganzen Tag.

 

Erläuterungen zur Zone D:

Die Zone D umfasst das restliche Stadtgebiet. Ist in dieser Zone eine Parkraum-bewirtschaftung angeordnet (z.B. derzeit innerhalb eines Bewohnerparkgebietes oder auf Parkplätzen an Verwaltungsgebäuden, u.ä.), beträgt die Gebühr 0,50 €/h oder 3,- €/Tag und wird jeweils werktags von Mo-Fr in der Zeit von 8-18 Uhr erhoben.

 

Erläuterungen zur Gebühr für Busse und Wohnmobile:

Für Busse und Wohnmobile erhöht sich die Tagesgebühr von 10,- € auf 15,- €. Damit wird berücksichtigt, dass Busse und Wohnmobile einen größeren Stellplatz als Pkw beanspruchen. Zur Förderung des Reisebusverkehrs gegenüber dem Individualverkehr und eines attraktiven Angebotes zum Abstellen von Reisebussen liegt die Gebühr im Verhältnis zum Platzbedarf und der Anzahl der beförderten Personen jedoch deutlich unter der Gebühr für Pkw.

 

Erläuterungen zum § 5 Regelung für die Dauer von Großveranstaltungen:

Während der Dauer der Großveranstaltungen Hanse Sail und Weihnachtsmarkt werden regelmäßig öffentliche Stellplätze der Innenstadt durch Sondernutzungen belegt und stehen nicht mehr zur Verfügung. Damit erhöht sich der Druck auf die verbleibenden Parkmöglichkeiten in den angrenzenden Bereichen. Im diesem Zusammenhang verstärkt sich insbesondere auch der Parksuchverkehr in angrenzenden Wohngebieten. Der § 5 legt fest, die Parkgebühr in Zone B für die Dauer der Veranstaltungen gemäß der Gebühr in Zone A zu erhöhen.

 

Von den Veränderungen gegenüber der derzeit geltenden Parkgebührenverordnung werden 6 Ortsbeiräte direkt betroffen sein (Stadtmitte, KTV, Südstadt, Hansaviertel, Warnemünde, Markgrafenheide/Hohe Düne). Um die Veränderungen vorzustellen und Betroffenheiten zu erläutern, wurde ein erster Entwurf der neuen Gebührenordnung Vertretern aus den betroffenen Ortsbeiräten und Ortsämtern bereits am 7. Juli 2016 vorgestellt und diskutiert. Eine weitere gemeinsame Information aller Ortsbeiräte wird vor Beschlussfassung stattfinden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Überarbeitung der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Rostock und damit der Anpassung der Parkgebühren werden zusätzliche Erträge/Einzahlungen in Höhe von jährlich ca. 250,- TEUR erwartet.

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: ja – Maßnahme 2017/2.01

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.08.2018 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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11.09.2018 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen

Der Ortsbeirat beschließt die Beschlussvorlage mit vier Änderungsanträgen

Beschluss:

Der Bürgerschaft beschließt die Parkgebührenordnung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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12.09.2018 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - abgelehnt

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18.09.2018 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - abgelehnt

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19.09.2018 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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19.09.2018 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - vertagt

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25.09.2018 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

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26.09.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerschaft beschließt die Parkgebührenordnung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2018/BV/3465 einschließlich Änderungsanträge:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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27.09.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.10.2018 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerschaft beschließt die Parkgebührenordnung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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17.10.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Diergerschaft beschließt die Parkgebührenordnung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Anlage:
Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (wird nach Fertigstellung beigefügt)
und Anlagen:
1 - Übersichtskarte Zonen Stadtgebiet,
2 - Detailkarte Zonen Rostock Nord,
3 - Detailkarte Zonen Rostock Mitte

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt