Beschlussvorlage - 2018/BV/3464

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung der Annahme der Sachzuwendung in Form eines Gemäldes von Alfred Heth im Gesamtwert von 2.500 Euro wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

 

Sachverhalt:

Die Kunsthalle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt am 24.07.2017 von Ulrich Groß und Petra Steeger  eine Schenkungserklärung (Übergabe am 05.12.2017) von einer Sachzuwendung in Form eines Gemäldes:

 

Wohin so lahm?

169 x149 cm

Öl auf Karton

signiert: Heth 1991

 

Gesamtwert der Schenkung: 2.500 Euro.

 

Der Wert der Sachzuwendung entspricht dem Erhaltungszustand und der Marktgängigkeit.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

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Finanzielle Auswirkungen:   keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:  kein

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.04.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen