Beschlussvorlage - 2018/BV/3460
Grunddaten
- Betreff:
-
Standortvergleich Archäologisches Landesmuseum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.02.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Stadtmitte (14)
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 14, 2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Kulturausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 15, 2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 21, 2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 21, 2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 22, 2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 27, 2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Vorberatung
|
|
|
Apr 11, 2018
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, dass das Archäologische Landesmuseum am
Standort Stadthafen/Christinenhafen errichtet wird.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen mit dem Land zu verhandeln.
Beschlussvorschriften:
§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
2016/AN/2208 vom 9.11.2016
2017/AN/2910 vom 12.7.2017
2017/BV/3213 vom 8.11.2017
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 12.07.2017 den Oberbürgermeister beauftragt, Abstimmungen mit dem Land bezüglich des zukünftigen Standortes des Archäologischen Landesmuseums aufzunehmen und der Bürgerschaft bis November eine diesbezügliche Beschlussvorlage vorzulegen, die nachrichtlich Eckwerte zu Größe und Finanzierung des Archäologischen Landesmuseums enthält. Dieser Termin wurde auf der Sitzung am 08.11.2017 bis zum März verlängert.
Die Beschlussvorlage hat sich um einen Monat verzögert, da die Abstimmungen mit dem Land den notwendigen Zeitraum benötigten.
Die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH hat einen Standortvergleich erarbeitet, der die Potentiale, die Besucherströme, die Lage, den Zustand der Fläche und die möglichen baubaren Flächen mit dazu gehörigen Kosten vergleicht.
Die Beschlussvorlage stellt dar, wie unter Berücksichtigung der Standortqualitäten und der baulichen Bedingungen eine Entwicklung des Museums am jeweiligen Standort zu bewerten ist. Daraus abgeleitet wurde der Vorzugsstandort ermittelt.
Für den Vorzugsstandort Stadthafen/Christinenhafen sprechen die Potenziale des Umfeldes (Anschluss an bestehende touristische und Naherholungsbereiche) und die daraus resultierenden höheren Besucherströme. Die Kosten sind an beiden Standorten weitestgehend neutral, da an beiden Standorten die beeinflussenden Faktoren Denkmalpflege, Bauweise und Gründungskosten entsprechende Kostenanhebungen verursachen. Leichte Vorteile entstehen für den Standort Am Rosengarten durch die verkehrliche Lage und den Flächenzustand, diese haben aber weit weniger Einfluss auf die Gesamtbewertung wie die Potentiale des Stadthafens. Unter Berücksichtigung der Langfristigkeit einer solchen Investition ist der Stadthafen die bessere Entscheidung für die städtebauliche Entwicklung der Gesamtstadt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|

Mar 27, 2018 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt, dass das Archäologische Landesmuseum am
Standort Stadthafen/Christinenhafen errichtet wird.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen mit dem Land zu verhandeln.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 0 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen |
|
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
Apr 11, 2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, dass das Archäologische Landesmuseum am Standort Stadthafen/Christinenhafen errichtet wird.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen mit dem Land zu verhandeln.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/BV/3460-03 (ÄA) (s. TOP 10.2.3)
entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.
Beschluss Nr. 2018/BV/3460:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen zur Errichtung eines Archäologischen Landesmuseums mit dem Land zu verhandeln, mit dem Ziel, dieses am Standort Stadthafen/Christinenhafen anzusiedeln.
Die Ergebnisse der Verhandlungen werden der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.