Informationsvorlage - 2018/IV/3450

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss der Bürgerschaft hat am 19.10.2017 festgelegt, dass dem Ausschuss durch die Stadtverwaltung vierteljährlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet werden soll.

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage die Berichterstattung der
VTR GmbH zum 4. Quartal 2017 übergeben.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der am 01.09.2017 von der Geschäftsführung aufgestellten und von der Gesellschafterversammlung am 25.09.2017 beschlossene Wirtschaftsplanung für das Jahr 2017. Die Nachtragsplanung wurde aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen notwendig. 

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 31.12.2017 einen Wert von 521 TEUR. Damit ergibt sich eine positive Plan/Ist-Abweichung in Höhe von 481 TEUR. Ursache der Abweichung sind die gegenüber dem Planansatz kleinere Betriebsleistung (- 1.719 TEUR) und ein um
2.200 TEUR geringerer Betriebsaufwand.

 

Die im Vergleich zum Planansatz kleinere Betriebsleistung entsteht insbesondere durch noch  nicht erfolgte Aktivierung der Eigenleistungen für den Bau von Bühnenbildern
(- 1.140 TEUR), der teilweise noch ausstehenden Auflösung des Sonderpostens für Bühnenbilder (- 622 TEUR), der nicht benötigten Erstattungen aus Nutzungsvereinbarung
(- 93 TEUR) sowie den sonstigen Erträgen (+ 40 TEUR) und Erlösen aus Theaterkarten
(+ 94 TEUR).

 

Der geringe Betriebsaufwand ist bei Plan–Ist–Vergleich insbesondere auf die Ergebnisse bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 7 TEUR), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 1.458 TEUR), dem Personalaufwand (- 94 TEUR) und den Abschreibungen (- 655 TEUR) zurückzuführen.

 

Der zum 31.12.2017 in Höhe von 521 TEUR ausgewiesene Jahresüberschuss wird sich laut Vorschau mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 voraussichtlich um 299 TEUR auf 222 TEUR reduzieren. Zu den Jahresabschlussbuchungen, die zu einer Reduzierung des zum 31.12.2017 erreichten positiven Betriebsergebnis führen, gehören insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten und noch vorzunehmende Abschreibungen. Damit wird voraussichtlich die Betriebsleistung gegenüber dem kumulativen Wert zum 31.12.2017 um 1.763 TEUR und der Betriebsaufwand um 2.062 TEUR ansteigen.

 

In Höhe des erwarteten positiven Betriebsergebnisses (voraussichtlich 222 TEUR) werden jedoch  für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen, resultierend aus den Umstrukturierungsgrundsätzen der Zielvereinbarung, Rückstellungen zu bilden sein, so dass für 2017 ein ausgeglichenes Jahresergebnis entsteht.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.02.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben