Änderungsantrag - 2017/BV/2610-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Zusätzlich soll § 2 Abs. 4 wie folgt geändert werden:

 

Einwohnerinnen und Einwohner, Besitzer von Grundstücken sowie in Rostock ansässige Gewerbetreibende und Vereine können Fragen zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft an die Bürgerschaft, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister stellen. Zudem können sie Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Fragen zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, dürfen nicht gestellt werden. Das Gleiche gilt für Fragen zu Tagesordnungspunkten der gleichen Sitzung. Schriftliche Anfragen, deren Beantwortung in der Fragestunde erwartet wird, sind spätestens sechs Arbeitstage vor der Sitzung einzureichen. Einwohnerinnen und Einwohner, die mündliche Anfragen, Vorschläge oder Anregungen unterbreiten wollen, sollen sich 2 Tage vor der Sitzung unter Angabe des Gegenstandes bei der Präsidentin melden. Die Präsidentin kann Ausnahmen zulassen, wenn die Einhaltung der Frist wegen Dringlichkeit nicht möglich war. Die Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

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Sachverhalt:

 

Nach § 14 Abs. 3 KV M-V gelten die Vorschriften der Einwohnerfragestunde auch für natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben.

Die Praxis hat gezeigt, dass auch Vereine, die sich auf wesentliche Einrichtungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock fixieren, gleichermaßen ihr Anliegen in der Einwohnerstunde vortragen wollen. Dies wird durch die Regelung in der KV M-V mit abgedeckt.

 

 

 

 

Dr. Wolfgang Nitzsche

Präsident

 

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bürgerschaft - vertagt

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14.02.2018 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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07.03.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen