Änderungsantrag - 2017/BV/3338-03 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen
Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit Haushaltsplan und Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 03.04.2018
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Feb 20, 2018
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Gestoppt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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Mar 21, 2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Feb 22, 2018
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Feb 27, 2018
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Bereit
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 7, 2018
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Beschlussvorschlag: - zurückgezogen am 29.03.2018!
Bezuschussung Schülerticket durch die Hansestadt Rostock
Die Hansestadt Rostock erstattet ab September 2018 bis auf weiteres, mindestens aber für zwei Jahre, für jedes Schülerticket von Schülerinnen und Schülern der Hansestadt Rostock, die nicht in den Genuss der Schulwegkostenfreiheit kommen, monatlich 5 EUR.
Sachverhalt:
Der Verkehrsverbund Warnow (VVW) ist aus wirtschaftlichen Erwägungen gezwungen, den Preis für das Schülerticket in der Hansestadt Rostock ab September 2018 wieder monatlich um 1 EUR auf 28,50 EUR zu erhöhen. Andererseits laufen die Vorbereitungen, wenigstens einem Teil der Rostocker Schülerinnen und Schüler die Kosten für das Ticket durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zu erstatten, wofür sich die Hansestadt Rostock und die beteiligten Verkehrsunternehmen seit Jahren eingesetzt haben. Offenbar wird jedoch nur ein kleiner Teil der Schülerinnen und Schüler hiervon profitieren. Insbesondere auch deshalb ist es nicht vertretbar, dass der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler noch eine Kostensteigerung hinnehmen muss.
Sollte eine generelle Schulwegkostenfreiheit erfolgen, erübrigt sich dieser Antrag.
Finanzielle Auswirkungen:
Nach derzeitigen Schätzungen belaufen sich die Kosten für die beantragte Erstattung für ein Schuljahr auf ca. 500 TEUR. Diese sind in den Doppelhaushalt 2018/2019 und folgende Haushalte einzustellen.
In der Kostenstelle 24101.52410000 Schülerbeförderungskosten sind die Positionen
Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen wie folgt zu verändern:
2018: von 2.607.500 EUR um 200.000 EUR auf 2.807.500 EUR
2019: von 2.582.500 EUR um 500.000 EUR auf 3.082.500 EUR
Deckungsquelle:
Erhöhung der Gebühren aus Bauordnungsangelegenheiten
Ergebnishaushalt: Produkt 52100.43130300
2018: Ansatz 1.525.000 EUR erhöht um 200.000 EUR auf 1.725.000 EUR
2019: Ansatz 1.425.000 EUR erhöht um 500.000 EUR auf 1.925.000 EUR
Finanzhaushalt: Produkt 52100.63130300
2018: Ansatz 1.525.000 EUR erhöht um 200.000 EUR auf 1.725.000 EUR
2019: Ansatz 1.425.000 EUR erhöht um 500.000 EUR auf 1.925.000 EUR