Beschlussvorlage - 2018/BV/3368

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Verfahren zur Umsetzung der Förderung der frei-en Jugendhilfe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Bereich §§ 11 bis 14 und § 16 SGB VIII für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 anzuwenden.

 

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Beschlussvorschriften: § 74 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2011/BV/1922 vom 03.02.2011

2012/BV/3874 vom 25.09.2012

2017/BV/3116 vom 10.10.2017

 

 

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 das o. g. Verfahren be-schlossen. Mit diesem Verfahren steht der Verwaltung ein transparentes Instrument zur Verfügung, welches Sozialraumindikatoren berücksichtigt und eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Art und Höhe der Förderung der einzelnen Träger ermöglicht. 

 

Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden die Träger der freien Jugendhilfe aufgefordert, die Jahresanträge für das Haushaltsjahr 2018 bis zum 01.06.2017 und die Anträge für das Haushaltsjahr 2019 bis zum 13.10.2017 einzureichen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 die Herausnahme der zweckgebundenen Mittel für die Jugend- und Schulsozialarbeit aus dem Verfahren zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 bis 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung (Unterdeckungsverfahren) für die Jahre 2018/ 2019 beschlossen.

 

Die real verfügbaren Haushaltsmittel stehen zur Förderung für sozialräumliche, regionale, stadtweite Angebote und Kurzzeit-/Kleinprojekte zur Verfügung.

 

Die vorliegenden Jahresanträge ergeben folgenden Förderbedarf:

 

Haushaltsjahr

Förderbedarf in Euro

2018

4.909.800,00

zuzüglich Kurzzeit-/ Kleinprojekte

2019

5.039.930,00

zuzüglich Kurzzeit-/ Kleinprojekte

 

Die kursorische Prüfung der vorliegenden Anträge ergab, dass neben tariflichen und vertraglichen Steigerungen auch Projekterweiterungen und neue Projektanträge gestellt wurden. Für die beantragten Mehrbedarfe liegt der Verwaltung nicht immer eine detaillierte Begründung vor. Mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden bis Mitte März 2018 die Gespräche zu den Förderanträgen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 geführt.

 

Wenn im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel die Jugendhilfestruktur nicht im erforderlichen Umfang gefördert werden kann, ist durch den öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe ein nachvollziehbares objektives Verfahren anzuwenden.

 

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, das o. g. Verfahren für die  Haushaltsjahre 2018/ 2019 anzuwenden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

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Jan 23, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen