Beschlussvorlage - 2017/BV/3346
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen im TH 90 - zentrale Finanzdienstleistungen in Höhe von 4.800.000 EUR im Ergebnishaushalt 2017 für die Einstellung der erhaltenen Konsolidierungshilfe für die Teilziele 2015 und 2016 in die Allgemeine Kapitalrücklage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.01.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jan 18, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jan 31, 2018
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen im Teilhaushalt 90 für das Produktkonto 61201.59210000 – Einstellungen in die allgemeine Kapitalrücklage in Höhe von 4.800.000 EUR im Ergebnishaushalt 2017 wird erteilt.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 4.800.000 EUR durch Mehrerträge auf dem Produktkonto 61201.41442010 – Zuweisungen vom Land.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2017/BV/3145 – Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung nach der Verordnung zum Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds M-V zwischen dem Land M-V und der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 06. Dezember 2017 der Konsolidierungsvereinbarung zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zugestimmt (2017/BV/3145). Am 18. Dezember 2017 wurde diese durch die Vertragsparteien unterzeichnet.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat mit Vorlage der vorläufigen Finanzrechnungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 die planmäßigen Konsolidierungsteilziele erreicht und entsprechend der Vereinbarung eine Abschlagszahlung in Höhe von 4.800.000 EUR noch im Dezember 2017 erhalten.
Laut Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa zur Behandlung von antragsbezogenen Zuweisungen nach dem FAG M-V vom 13. Juni 2013 sind die gewährten Konsolidierungshilfen zweckgebunden zur Reduzierung des negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen. Darüber hinaus wirkt der Zuweisungsbetrag eigenkapitalstärkend und ist aufwandswirksam der allgemeinen Kapitalrücklage zuzuführen.
Neben den Erträgen und Einzahlungen aus der erhaltenen Zuweisung sind zusätzlich Aufwendungen zur Einstellung in die allgemeine Kapitalrücklage in Höhe von 4.800.000 EUR zu erfassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 90 – Zentrale Finanzdienstleistungen
Produkt: 61201 Bezeichnung: sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2017 | 59210000 Einstellungen in die allgemeine Kapitalrücklage |
| 4.800.000 |
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1.Berechnung der Gesamtaufwendungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 0 | - | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | - | ||
unechte Deckungsfähigkeit |
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| - | |
echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 4.800.000 |
| |
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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| - |
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 4.800.000 | - | |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen
unabweisbar:
Gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa vom 13. Juni 2013 zur Behandlung von antragsbezogenen Zuweisungen nach dem FAG M-V sind die gewährten Konsolidierungshilfen aufwandswirksam der allgemeinen Kapitalrücklage zuzuführen.
unvorhersehbar:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanes 2017 waren die Verhandlungen zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem Ministerium für Inneres und Europa zur Konsolidierungsvereinbarung noch nicht abgeschlossen. Die Ausschüttung der Konsolidierungshilfe in Höhe von 4.800.000 EUR für das Erreichen der Teilziele 2015 und 2016 konnte somit in der Haushaltsplanung 2017 noch nicht berücksichtigt werden.
2.Nachweis der Deckung durch Mehrerträge
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 90 | Zentrale Finanzdienstleistungen |
Produkt | 61201 | Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 41442010 | Zuweisungen vom Land |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | - |
bisher zum Soll gestellte Erträge | ./. | 4.800.000 | - |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 4.800.000 | - |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) | ./. | 0 | - |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen | ./. | 0 | - |
zur Verfügung stehende Mehrerträge | = | 4.800.000 | - |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 4.800.000 | - |
Begründung der Mehrerträge:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 waren die Verhandlungen zur Konsolidierungsvereinbarung zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem Ministerium für Inneres und Europa noch nicht abgeschlossen.
Die Zuweisungen aus der Konsolidierungshilfe in Höhe von 4.800.000 EUR für das Erreichen der Teilziele 2015 und 2016 war in der Haushaltsplanung 2017 nicht enthalten. Die Mehrerträge können daher zur Deckung der Aufwendungen für die Einstellung in die allgemeine Kapitalrücklage eingesetzt werden.
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Maßnahme 2017/2.03 – Konsolidierungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Roland Methling