Antrag - 2017/AN/3327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant einen Neubau des Theaters am Bussebart.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1. auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarungen und vor dem Hintergrund
   der aktuellen Kalkulationen mit dem Land und anderen möglichen Partnern,
   unter Einbeziehung der Theaterförderstiftung, über einen angemessenen
   Zuschuss zu verhandeln,

2. einen Zeitplan zu erarbeiten, der eine zeitnahe Realisierung
    des Theaterneubaus gewährleistet,

3. einen Finanzierungsplan zu erarbeiten, um eine zeitnahe Errichtung
    des Theaters zu ermöglichen,

4. Die Ergebnisse der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Mai 2018
    zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

 

Mit dem Beschluss spricht sich die Bürgerschaft klar für die Umsetzung des Theaterneubaus im aktuell diskutierten Finanzrahmen aus.

 

Die Verwaltung erhält eine Arbeitsgrundlage, um neben dem
Quartiertblatt (als planerischer Grundlage), auch die zeitliche
und finanzielle Umsetzung des Vorhabens vorzubereiten.

 

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant einen Neubau des Theaters am Bussebart.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1. auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarungen und vor dem Hintergrund der aktuellen Kalkulationen mit dem Land und anderen möglichen Partnern, unter Einbeziehung der Theaterförderstiftung, über einen angemessenen Zuschuss zu verhandeln,

 

2. einen Zeitplan zu erarbeiten, der eine zeitnahe Realisierung des Theaterneubaus gewährleistet,

 

3. einen Finanzierungsplan zu erarbeiten, um eine zeitnahe Errichtung des Theaters zu ermöglichen,

 

4. Die Ergebnisse der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Mai 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Beschluss Nr. 2017/AN/3327:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant einen Neubau des Theaters am Bussebart.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1. auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarungen und vor dem Hintergrund der aktuellen Kalkulationen mit dem Land und anderen möglichen Partnern, unter Einbeziehung der Theaterförderstiftung, über einen angemessenen Zuschuss zu verhandeln,
 

2. bei den Verhandlungen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine mindestens 50%ige Beteiligung an den Neubaukosten anzustreben,

 

3. einen Zeitplan zu erarbeiten, der eine zeitnahe Realisierung des Theaterneubaus gewährleistet,
 

4. einen Finanzierungsplan zu erarbeiten, um eine zeitnahe Errichtung des Theaters zu ermöglichen,
 

5. die Folgekosten zur Nutzung des Theaters darzustellen.
 

6. Die Ergebnisse der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Mai 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt