Beschlussvorlage - 2017/BV/3311
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 12.GE.52 ?Gewerbepark Brinckmansdorf?/
1. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.12.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Mitte; Bauamt; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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Jan 9, 2018
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Jan 17, 2018
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Jan 23, 2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Jan 25, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jan 31, 2018
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.GE.52 ”Gewerbepark Brinckmansdorf”
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
2017/BV/2700 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 ”Gewerbepark Brinckmansdorf” - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes wurde die Teilfläche SO 1 der Sonder-gebietsfläche in ihrer Nutzungsart geändert. Die ausgewiesene Nutzung entsprach nicht mehr den Planungszielen der Hansestadt Rostock und widersprach auch den Zielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt.
Mit der Festsetzung einer gewerblichen Baufläche wird dem gewerblichen Ansiedlungsbedarf entsprochen.
Mit den vorgenommenen Änderungen wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Deshalb wurde das vereinfachte Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB angewendet.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben ist nicht begründet. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB konnte abgesehen werden.
Mit der Änderung wird der besseren Verwertbarkeit der ausgewiesenen Baufläche Rechnung getragen und dem Ansiedlungsersuchen eines Großmarktes, der seine Zulässigkeit in einem Gewerbegebiet hat, entsprochen.
Von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden im Beteiligungsverfahren keine Bedenken erhoben.
Durch die erste Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten für die Hansestadt Rostock.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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811,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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335,9 kB
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