Dringlichkeitsvorlage - 2017/DV/3284
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im TH 62 im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2017 in den Produktkonten 11402 52311020/72311020 Unterhaltung der Grundstücke - Baufreimachung für den Wohnungsbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.11.2017
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); xx_alle_NÖ_Vorlagen
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 6, 2017
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Beschlussvorschlag:
Die Genehmigung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im
TH 62 im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2017 in Höhe von 462.100 EUR wird erteilt.
Die Mehraufwendungen und -auszahlungen werden innerhalb des TH 62 in gleicher Höhe gedeckt durch:
Minderaufwendungen und -auszahlungen in Höhe von 162.100 EUR.
11402 52311100/72311100 Unterhaltung der Grundstücken und baulichen Anlagen 162.100 EUR
Mehrerträge und -einzahlungen in Höhe von 300.000 EUR
11402 44110030/64110030 Vermietung von kommunalen Grund/Boden 54.500 EUR
11402 44110220/64110220 Einzahlung aus Erbbaurechten 89.400 EUR
11402 44220000/64220000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 27.600 EUR
11402 46290090/66290090 Sonstige laufende Einzahlungen -
Vergabe von Rechten an Grundstücken128.500 EUR
300.000 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 22 und § 50 (1) Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Begründung der Dringlichkeit
Die Stadt beabsichtigt, das Pachtland der KGA „Dr. Ernst Heydemann“ für den Wohnungsbau auszuweisen.
Ein Großteil der Kleingärtner kommt der Stadt entgegen, indem sie ihre Gärten freiwillig vorzeitig, ohne Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfrist, zurückgeben, wodurch die Stadt in die Lage versetzt wird, ihr Vorhaben schneller umzusetzen. Voraus-setzung für das Entgegenkommen der Kleingärtner ist eine kurzfristige Auszahlung der Ent-schädigung noch in diesem Jahr.
Mit der kurzfristigen Entscheidung zu Gunsten der Kleingärtner soll ein Zeichen, auch für andere Kleingärtner gesetzt werden, dass die Stadt in der Lage ist, schnell auf derartige Angebote zu reagieren.
Daher ist eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr erforderlich.
Sachverhalt:
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Um den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zügig nach Schaffung des Baurechts umsetzen zu können, ist der Freizug der Kleingärten erforderlich. Nach dem Bundes-kleingartengesetz steht den Pächtern selbst bei der Kündigung durch die Stadt eine Ent-schädigung zu. Die Aufgabe der Nutzung auf freiwilliger Basis ist ein Entgegenkommen, das wie bei der gesetzlichen Regelung in Abhängigkeit einer Entschädigung steht.
Die Aufhebungsvereinbarung und Auszahlung ist noch für dieses Jahr vorgesehen, um die Motivation der derzeit noch unentschlossenen Kleingärtner zu einer einvernehmlichen vorzeitigen und möglichst kurzfristigen Vertragsaufhebung zu fördern. Dieses Zeichen betrifft nicht nur die Kleingärtner der in Rede stehenden Anlage, sondern alle derzeit von konkreten Planungen betroffenen Anlagen. Das Ziel ist, weitere Aufhebungsvereinbarungen zu verhandeln, bevor die neue Gartensaison beginnt. Dazu ist – nicht zuletzt auch aus Glaubwürdigkeitsgründen - ein sehr schneller Abschluss der bereits vorliegenden Vereinbarungen erforderlich.
unvorhersehbar:
Ob, wann und mit wie vielen Kleingärtnern eine Einigung bezüglich einer vorzeitigen Nut-zungsaufgabe zustande kommt und darauf basierend eine Entschädigung noch in diesem Jahr zu zahlen sein würde, war zur Zeit der Haushaltsaufstellung nicht vorhersehbar.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 62 | Kataster-,Vermessungs- und Liegenschaftsamt |
Produkt | 11402 | Liegenschaften |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 52311020 | Unterhaltung der Grundstücke – Baufreimachung für den Wohnungsbau |
Finanzhaushalt | 72311020 | Unterhaltung der Grundstücke – Baufreimachung für den Wohnungsbau |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme |
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Investitionsposition |
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1.Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 0,00 | 0,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 462.100,00 | 462.100,00 | |
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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462.100,00 |
462.100,00 |
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 462.100,00 | 462.100,00 | |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Um den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zügig nach Schaffung des Baurechts umsetzen zu können, ist der Freizug der Kleingärtner erforderlich. Nach dem Bundeskleingartengesetz steht den Pächtern selbst bei der Kündigung durch die Stadt eine Entschädigung zu. Die Aufgabe der Nutzung auf freiwilliger Basis ist ein Entgegenkommen, das wie bei der gesetzlichen Regelung in Abhängigkeit einer Entschädigung steht.
unvorhersehbar:
Ob, wann und mit wie vielen Kleingärtnern eine Einigung bezüglich einer vorzeitigen Nutzungsaufgabe zustande kommt und darauf basierend eine Entschädigung noch in diesem Jahr zu zahlen sein würde, war zur Zeit der Haushaltsaufstellung nicht vorhersehbar.
2.Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 62 | Kataster-,Vermessungs- und Liegenschaftsamt |
Produkt | 11402 | Liegenschaften |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 52311100 | Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke |
Finanzhaushalt | 72311100 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme |
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Investitionsposition |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 735.000,00 | 824.250,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. | 0,00 | 0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 421.653,24 | 510.503,24 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 313.346,76 | 313.746,76 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 162.100,00 | 162.100,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Für das Haushaltsjahr 2017 sind im Ansatz Mittel für die Kampfmittelberäumung auf den im Eigentum der HRO stehenden Grundstücken veranschlagt. Die grundlegenden Voraussetzungen für eine Beauftragung sind derzeit noch nicht gegeben. Somit stehen die Mittel in Höhe von 162.100 € zur Verfügung.
- Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und –Einzahlungen
a)
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 62 | Kataster-,Vermessungs- und Liegen-schaftsamt |
Produkt | 11402 | Liegenschaften |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 44110030 | Vermietung von kommunalen Grund/Boden |
Finanzhaushalt | 64110030 | Vermietung von kommunalen Grund/Boden |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme |
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Investitionsposition |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 640.000,00 | 640.000,00 |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 694.574,35 | 864.893,60 |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 54.574,35 | 224.983,60 |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0,00 | 0,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 0,00 | 0,00 |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 54.574,35 | 224.983,60 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 54.500,00 | 54.500,00 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Die Mehrerträge und –einzahlungen konnten durch Mietanpassung bei Mieterwechsel sowie durch Abschluss befristeter Nutzungsverträge (z.B. Baustelleneinrichtungen, Saisonnutzung) erzielt werden.
b)
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 62 | Kataster-,Vermessungs- und Liegen-schaftsamt |
Produkt | 11402 | Liegenschaften |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 44110220 | Erträge aus Erbbaurecht |
Finanzhaushalt | 64110220 | Einzahlungen aus Erbbaurecht |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme |
|
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Investitionsposition |
|
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 1.600.000,00 | 1.600.000,00 |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 1.701.758,37 | 1.806.871,35 |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 101.758,37 | 206.871,35 |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0,00 | 0,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 0,00 | 0,00 |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 101.758,37 | 206.871,35 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 89.400,00 | 89.400,00 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Durch das Eintreten der Voraussetzungen für die Anpassung der Erbbauzinsen gem. der vertraglich vereinbarten Wertsicherungsklauseln, konnten mehr Erträge und Einzahlungen erzielt werden als 2017 veranschlagt.
c)
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 62 | Kataster-,Vermessungs- und Liegen-schaftsamt |
Produkt | 11402 | Liegenschaften |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 44220000 | Kostenerstattung und Kostenumlagen von Unternehmen mit denen Beteiligungsverhältnis besteht |
Finanzhaushalt | 64220000 | Kostenerstattung und Kostenumlagen von Unternehmen mit denen Beteiligungsverhältnis besteht |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme |
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Investitionsposition |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0,00 | 0,00 |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 27.653,58 | 27.653,58 |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 27.653,58 | 27.653,58 |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0,00 | 0,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 0,00 | 0,00 |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 27.653,58 | 27.653,58 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 27.600,00 | 27.600,00 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Das Grundstück An der Jägerbäk 3 (ehem. HWBR) befindet sich seit dem 01.07.2015 in der Bewirtschaftung des KOE. Mit Entscheidung des Oberbürgermeisters vom 19.06.2017 soll das Objekt 01.01.2017 ohne Wertausgleich in das Anlagevermögen des KOE übertragen werden. Die für den Zeitraum aufgelaufenen Aufwendungen wurden durch den KOE dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes erstattet.
d)
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 62 | Kataster-,Vermessungs- und Liegen-schaftsamt |
Produkt | 11402 | Liegenschaften |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 46290090 | Sonstige laufende Erträge – Vergabe von Rechten an Grundstücken |
Finanzhaushalt | 66290090 | Sonstige laufende Einzahlungen – Vergabe von Rechten an Grundstücken |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme |
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Investitionsposition |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 10.000,00 | 10.000,00 |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 169.628,69 | 169.628,69 |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 159.628,69 | 159.628,69 |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0,00 | 0,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 21.400,00 | 21.400,00 |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 138.228,69 | 138.228,69 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 128.500,00 | 128.500,00 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Für die Einräumung von Rechten an Grundstücken der HRO, hat der Antragsteller eine einmalige Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Verkehrswert der belasteten Teilfläche des Grundstückes. Zu den eingeräumten Rechten zählen u.a. die Leitungsrechte der Versorger sowie die Baulasten für Abstandsflächen und Zuwegungen. Die Erfüllung der Haushaltsansätze wird bestimmt durch die eingehenden Anträge im laufenden Haushaltsjahr.