Antrag - 2017/AN/3281
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Fraktion der SPD)
Verfügungsfonds für Schulen und Schüler
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.01.2018
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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Nov 29, 2017
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 6, 2017
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Beschlussvorschlag:- zurückgezogen am 30.01.2018
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in den Doppelhaushalt 2018/2019 folgende Punkte einzustellen:
- jede Schule erhält einen Verfügungsfonds von jährlich 1 Euro pro Schüler für kleinere Anschaffungen (z.B. Pflanzen, Bilder) oder Verschönerungsmaßnahmen. Die Verwendung der Mittel erfolgt auf Vorschlag der Schüler.
- es wird ein zentraler Verfügungsfonds in Höhe von jährlich 10.000 Euro für kleinere Anschaffungen oder Verschönerungsmaßnahmen, die die Mittel der Verfügungsfonds an den Schulen überschreiten, eingerichtet. Die Verwendung erfolgt auf Vorschlag des Stadtschülerrates. Die Schüler an den einzelnen Schulen sind dabei zu beteiligen.
Begründung:
Nach Auskunft von Schülervertretern gibt es an den Schulen immer wieder Ideen für kleinere Anschaffungen oder Verschönerungsmaßnahmen, die das Lernumfeld verbessern würden, aber für die keine Mittel bereitstehen. Sich dann auf die Hilfsbereitschaft der Eltern zu verlassen, ist aus Sicht des Antragstellers keine dauerhafte Lösung und kann zu Drucksituationen führen. Aus diesem Grund sollten an allen städtischen Schulen kleine Verfügungsfonds eingerichtet werden. Sofern die Mittel an der Schule nicht ausreichen, sollten zentrale Mittel zur Verfügung stehen.
Durch das intendierte Vorschlagsrecht der Schüler und des Stadtschülerrates bezüglich der Mittelverwendung wird gleichzeitig die demokratische Mitbestimmung der Schüler gestärkt und demokratische Prozesse praktisch erlebt. Bei einer Verwendung durch die Schulleitungen oder die Verwaltung wäre dies nicht gegeben.