Stellungnahme - 2017/AN/3271-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Auf der Ortsdurchfahrt der L22 in Nienhagen ist an normalen Werktagen eine Verkehrsbelegung von ca. 8000 Kfz/Tag und ca. 800 Kfz/Spitzenstunde vorhanden. In den Sommermonaten liegt die Verkehrsbelastung zum Teil noch deutlich darüber. Hinzu kommt ein sehr hoher Schwerverkehrsanteil im Bereich von 10%.

In der Ortsmitte von Nienhagen befinden sich 2 Bushaltestellen, die eine ÖPNV-Anbindung an die Hansestadt Rostock und die weiter nördlich gelegenen Ortsteile sicherstellen. Die Busverbindungen werden gleichzeitig auch vom Schülerverkehr genutzt.

Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Verkehrsbehörde wurde festgestellt, dass eine Überquerung der Hinrichshäger Straße im Bereich der Bushaltestellen bereits zur Schwachverkehrszeit aufgrund der Kfz-Verkehrsbelegung schwierig ist. Daher ist eine Querungshilfe für Fußgänger erforderlich.

Eine Prüfung ergab, dass ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder eine Mittelinsel vor allem aus Verkehrssicherheitsgründen als Querungshilfen ungeeignet sind.

Eine Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) berücksichtigt die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer am besten und bietet die größte Sicherheit.

 

 

 

 

 

Diese Lösung wird vom Amt für Verkehrsanlagen grundsätzlich favorisiert. Die bauliche Einordnung zwischen den Haltestellen ist möglich.

Die Planung und bauliche Realisierung dieser FLSA konnte jedoch im Rahmen der aktuellen Haushaltsaufstellung (Investitionshaushalt) für die Jahre 2018/2019 und bis 2021 aufgrund einer Vielzahl von anderen Vorhaben auch mit hoher Priorität noch nicht eingeordnet werden.

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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23.11.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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28.11.2017 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - zur Kenntnis gegeben

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29.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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30.11.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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06.12.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben