Stellungnahme - 2017/BV/3227-05 (SN)

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Beratungsfolge

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Die Entwicklung der Stadt am Wasser rückt gegenwärtig stärker in den Fokus der Gesamtstadtentwicklung. Die Idee, eine BUGA als Werkzeug zu Kostensenkung und Intensivierung dieser Entwicklung zu nutzen, erfährt in den Fachressorts der Landesregierung viel Sympathie.

Die Erstellung der Machbarkeitsstudie ist eine Vorbereitungshandlung. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden der Bürgerschaft im Frühjahr 2018 vorgelegt.
 

Wie im Änderungsantrag 03 gefordert, wird auf Grundlage der Studienergebnisse, die Bürgerschaft über eine Bewerbung im April/Mai 2018 entscheiden. Erst im Falle einer Bewerbungsentscheidung sollen Bewerbungsunterlagen erstellt werden. Die Bewerbung muss bis zum 30.06.2018 bei der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft mbH abgegeben werden.

 

Bereits während der Erstellung der Machbarkeitsstudie ist, wie im Änderungsantrag 02 gefordert, zwingend eine breite Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich und eines der ausschlaggebenden Kriterien zur Vergabe des Auftrages einer Machbarkeitsstudie.

 

Zu prüfen ist, ob die Ausrichtung einer BUGA im Rostocker Stadthafen und dem Rostocker Oval die Stadtentwicklung umfassend begünstigt. Die Durchführung der BUGA muss sich den Zielen der Stadtentwicklung unterordnen.

Durch diese Herangehensweise sind die im Änderunsantrag 04 geforderten Punkte 4,5 und 6 elementare Basis der Machbarkeitsstudie. Die Machbarkeitsstudie soll Stadtentwicklungsziele definieren.

 

Die Ziele der Stadtentwicklung werden im Rahmen der Machbarkeitsstudie umfassend gemeinsam mit der Öffentlichkeit beschrieben und in Vorbereitungsplanungen festgehalten, sodass auch im Falle dessen, dass sich die Bürgerschaft im Frühjahr 2018 gegen eine Bewerbung entscheidet, die Entwicklung des Stadthafens und des Rostocker Ovals gut vorrangekommen ist.

Noch in 2017 muss eine Lenkungsgruppe gegründet werden, die aus Vertretern der Parteien und der Verwaltung besetzt sein muss.

 

Die Auswahlkriterien für die Erstellung der Machbarkeitsstudie entsprechen exakt den Punkten  1,2 und 3 des Änderungsantrages 04. Das im Auswahlverfahren favorisierte Büro hat in allen Belangen die beste Herangehensweise und Methodik nachgewiesen und soll diese bereits am 27.11.2017 vorstellen.

Ebenso sollen bereits am 27.11.2017 erste Hinweise und Forderungen der Öffentlichkeit und des politischen Raumes durch das Büro entgegengenommen werden.

 

Die Beauftragung des Büros soll und muss unmittelbar nach der Mittelfreigabe erfolgen. Damit die enge Zeitfolge bis zur Beschlussfassung über eine Bewerbung durch die Bürgerschaft eingehalten werden kann, wurden die vorbereitenden Arbeitsschritte parallel angegangen.

 

Die Chance zur Ausrichtung einer BUGA hat sich kurzfristig ergeben, weil die Landeshauptstadt Schwerin keine Unterstützung durch die Landesregierung erfährt.

Schwerin wollte im Jahre 2025 den Erfolg der BUGA 2009 unbedingt wiederholen und hatte bereits den Zuschlag von der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft erhalten.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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21.11.2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben