Beschlussvorlage - 2017/BV/3268
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2017 für eine Verpflichtungsermächtigung in 2018 i. H. v. 769.000 EUR und überplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt 2018 ebenfalls i. H. v. 769.000 EUR im TH 20 für die Maßnahme 6051106201200199 Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Rostock" - Ernst-Barlach-Straße im städtebaulichen Sondervermögen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.11.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.11.2017
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.12.2017
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2017 für eine Verpflichtungsermächtigung in 2018 und die überplanmäßigen Auszahlungen in 2018 für die Maßnahme 6051106201200199 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ - Ernst-Barlach-Straße im städtebaulichen Sondervermögen i. H. v. 769.000 EUR wird erteilt
Die Deckung erfolgt in Höhe von 600.000 EUR aus der Maßnahme 6051106201200199 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock – Beim Kuhtor“ und in Höhe von 169.000 EUR aus der Maßnahme 6051106201200199 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock – Slüterstraße“.
Beschlussvorschriften:
§ 64 Abs. 4 i. V. mit § 54 Abs. 1 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Die Dringlichkeit für den Finanzausschuss ist gegeben, da die Bindefrist für das vorliegende Angebot zur Ausschreibung der Maßnahme Ernst- Barlach-Straße am 15. Dezember 2017 ausläuft. Die Entscheidung über die überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2017 auf eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2018 und die überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt 2018 im städtebaulichen Sondervermögen Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ kann nicht auf die nächste Sitzung der Bürgerschaft am 31.01.2018 und damit nicht auf die nächste Sitzung des Finanzausschusses verschoben werden.
Entsprechend der Haushaltsplanung 2017 war im städtebaulichen Sondervermögen Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ die Städtebaufördermaßnahme Ernst-Barlach-Straße mit dem Durchführungszeitraum 2017/2018 mit Kosten von 3.202.000 EUR geplant. Leistungsbestandteile waren der Straßenbau inklusive Straßenbeleuchtung, die Lichtsignalanlage, der Regenwasserkanal, der Gehweg (Nordseite) sowie die Rampenanlage Kuhtor.
Die Kostenberechnung vom März 2016 enthielt Gesamtkosten i. H. von 3.850.000 EUR. Die durchgeführte Ausschreibung im April 2017 ergab Gesamtkosten i. H. von 7.067.000 EUR. Aufgrund der deutlichen Überschreitung der Kostenberechnung und der damit nicht gesicherten Finanzierung wurde die Ausschreibung aufgehoben.
Im Oktober 2017 erfolgte eine erneute Ausschreibung, jedoch zunächst nur auf den 1. Bauabschnitt bezogen. Diese umfasst die Leistungsanteile Straßenbau inklusive Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlage und Regenwasserkanal. Die Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt betragen 5.411.000 EUR.
Gegenüber der Haushaltsplanung 2017 haben sich die Kosten für die Ernst-Barlach-Straße (gesamt) von 3.202.000 EUR um 2.209.000 EUR auf 5.411.000 EUR für den 1. Bauabschnitt erhöht. Von diesem Betrag wird die Finanzierung i. H. von 1.440.000 EUR von der EURAWASSER Nord GmbH sichergestellt, so dass der Differenzbetrag i. H. von 769.000 EUR durch die HRO mittels Verpflichtungsermächtigung und entsprechenden Haushaltsansätzen in 2018 sichergestellt werden muss.
Die Finanzierung des 1. Bauabschnitts der Ernst-Barlach-Straße ist wie folgt vorgesehen:
Finanzhilfen Bund/Land:2.163.000 EUR
Dritte (Eurawasser):1.440.000 EUR
Hansestadt Rostock:1.808.000 EUR
(Komplementäranteil
Städtebauförderung und
nicht förderfähige Kosten)
Die Maßnahme Ernst-Barlach-Straße wird mit Städtebaufördermitteln mitfinanziert. Der Eigenanteil der Stadt beträgt daher für den 1. Bauabschnitt nur ca. 33,27 % der Kosten.
Die Rücksprache mit dem entsprechenden Fachamt – Amt für Verkehrsanlagen ergab, dass im Bereich Ernst-Barlach-Straße dringende Pflichtaufgaben im Rahmen der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Sofern die Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt aufgehoben und damit die Bauausführung nicht mit Städtebaufördermitteln finanziert werden soll, müsste die Stadt die notwendigen Kosten für einen Teil der Leistungen des 1. Bauabschnittes u. a. für die Lichtsignalanlage und den teilweisen Straßenbau zu 100 % tragen ohne die Ziele des Ausbaus damit vollständig umsetzen zu können. Darüber hinaus wäre die Kostenbeteiligung von ca. 1/3 am neu zu errichtenden Regenwasserkanal ebenfalls durch die Stadt zu übernehmen. Der durch die Stadt insgesamt zu tragende Anteil würde damit annähernd dem Anteil der Stadt an den Kosten des gesamten 1. Bauabschnittes entsprechen.
Aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist die überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2017 für die Verpflichtungsermächtigung für 2018 i. H. v. 769.000 EUR und die überplanmäßigen Auszahlungen in 2018 ebenfalls i. H. v. 769.000 EUR für die Ernst-Barlach-Straße, 1. Bauabschnitt, sinnvoll und sollte daher bewilligt werden.
Die Deckung der überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2017 für die Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2018 und die überplanmäßigen Auszahlungen in 2018 erfolgt durch die Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung bei den Vorhaben „Beim Kuhtor“ und bei der „Slüterstraße“.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 20 | Finanzverwaltungsamt |
Produkt | 51106 | Durchführung städtebaulicher Maßnahmen |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 78822100 | Auszahlungen für den Erwerb von Vorräten |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 6051106201200199 | Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ |
Investitions-Nr. | 3 | Ernst-Barlach-Str. |
1.Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| VE für 2018 | FH 2018 in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 492.000,00 | ||
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | ||
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 769.000,00 | ||
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 1.261.000,00 | 1.261.000,00 | |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Im Oktober 2017 erfolgte eine erneute Ausschreibung, jedoch zunächst nur auf den 1. Bauabschnitt bezogen. Diese umfasst die Leistungsanteile Straßenbau inklusive Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlage und Regenwasserkanal. Die Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt betragen 5.411.000 EUR.
Gegenüber der Haushaltsplanung 2017 haben sich die Kosten für die Ernst-Barlach-Straße (gesamt) von 3.202.000 EUR um 2.209.000 EUR auf 5.411.000 EUR für den 1. Bauabschnitt erhöht. Von diesem Betrag wird die Finanzierung i. H. von 1.440.000 EUR von der EURAWASSER Nord GmbH sichergestellt, so dass der Differenzbetrag i. H. von 769.000 EUR durch die HRO mittels Verpflichtungsermächtigung und entsprechenden Haushaltsansätzen in 2018 sichergestellt werden muss.
unvorhersehbar:
Entsprechend der Haushaltsplanung 2017 war im städtebaulichen Sondervermögen Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ die Städtebaufördermaßnahme Ernst-Barlach-Straße mit dem Durchführungszeitraum 2017/2018 mit Kosten von 3.202.000 EUR geplant. Leistungsbestandteile waren der Straßenbau inklusive Straßenbeleuchtung, die Lichtsignalanlage, der Regenwasserkanal, der Gehweg (Nordseite) sowie die Rampenanlage Kuhtor.
Die Kostenberechnung vom März 2016 enthielt Gesamtkosten i. H. von 3.850.000 EUR. Die durchgeführte Ausschreibung im April 2017 ergab Gesamtkosten i. H. von 7.067.000 EUR. Aufgrund der deutlichen Überschreitung der Kostenberechnung und der damit nicht gesicherten Finanzierung wurde die Ausschreibung aufgehoben.
2.Nachweis der Deckung durch Minderauszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 20 | Finanzverwaltungsamt |
Produkt | 51106 | Durchführung städtebaulicher Maßnahmen |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 78822100 | Auszahlungen für den Erwerb von Vorräten |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 6051106201200199 | Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ |
Investitions-Nr. | 8 | Beim Kuhtor |
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| VE für 2018 | FH 2018 in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 600.000,00 | 675.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
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bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
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noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 600.000,00 | 675.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 600.000,00 | 600.000,00 |
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 20 | Finanzverwaltungsamt |
Produkt | 51106 | Durchführung städtebaulicher Maßnahmen |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 78822100 | Auszahlungen für den Erwerb von Vorräten |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 6051106201200199 | Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ |
Investitions-Nr. | 13 | Slüterstraße |
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| VE für 2018 | FH 2018 in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 301.000,00 | 301.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
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bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
|
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noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 301.000,00 | 301.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 169.000,00 | 169.000,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
- Um das Erschließungsvorhaben Beim Kuhtor im vorgesehenen Umfang vorbereiten und durchführen zu können, sind Grundstücksankäufe erforderlich, die bisher nicht realisiert werden konnten. Eine zeitnahe Umsetzung ist deshalb nicht möglich. Der voraussichtliche Baubeginn verschiebt sich auf 2019. Somit können die Verpflichtungsermächtigungen und die entsprechenden Haushaltsansätze 2018 für das Vorhaben Ernst-Barlach-Straße bereitgestellt werden.
- Das Erschließungsvorhaben Slüterstraße ist eng mit dem Neubau des Petritores verbunden. Eine vollständige Umsetzung kann deshalb erst mit Fertigstellung des Bauvorhabens Petritor erfolgen. Ein Teil der Verpflichtungsermächtigung und der entsprechenden Haushaltsansätze 2018 kann deshalb für das Bauvorhaben E.-Barlach-Str. eingesetzt werden.
Roland Methling