Änderungsantrag - 2017/BV/3167-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Folgender Satz wird nach „ ...... zu verzichten.“ eingefügt:

 

Hinsichtlich des geplanten Abschlusses eines städtebaulichen

Rahmenvertrages soll die Bürgerschaft spätestens im Januar 2018 dafür

notwendige Eckwerte beschließen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit Blick auf den vorliegenden Entwurf eines städtebaulichen

Rahmenvertrages, verbunden mit den Zielen, miteinander vereinbarte

Entwicklungsziele festzuschreiben, Beteiligungsprozesse abzusichern

sowie gegenseitige Verbindlichkeiten zu etablieren,

entsteht das Bedürfnis, vorab Eckwerte zu beschließen.

 

 

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gez Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

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08.11.2017 - Bürgerschaft - zurückgezogen