Änderungsantrag - 2017/BV/3167-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Satz ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerschaft von den Vorhabenträgern über die notwendige Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes hinaus, über wesentliche Verfahrensschritte informiert wird.

 

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Sachverhalt:

 

Im Sinne einer schnellen Schaffung von Wohnraum ist eine begleitende Information
der Bürgerschaft sinnvoll, um eine schnelle Beschlussfassung zum Bebauungsplan
zu ermöglichen und ggf. frühzeitig Konflikte erkennen und lösen zu können.

 

Es ist zu prüfen, ob im Rahmen der Verhandlungen eine entsprechende Regelung
in den Städtebaulichen Vertrag aufzunehmen ist.

 

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gez. Uwe Flachsmeyer      gez. Eva-Maria Kröger      gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell

Fraktion B´90/GRÜNE       Fraktion DIE LINKE.    Fraktion der SPD

 

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Beschlüsse

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08.11.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen