Beschlussvorlage - 2017/BV/3233
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 in dem
Produktkonto 54805 52336020/72336020 - Unterhaltung und Bewirtschaftung der Abfallbeseitigungsanlagen
- Spülfelder in Höhe von 992.000 EUR netto.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.11.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hafen- und Seemannsamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 23, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 6, 2017
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 in dem Produktkonto 54805 52336020/72336020 in Höhe von 992.000 EUR netto wird erteilt.
Die Deckung in Höhe von 992.000 EUR netto erfolgt aus Mehrerträgen, -einzahlungen des Produktes 61101 Steuern, Konto 40131000/60131000 – Gewerbesteuer nach Ertrag im Teilhaushalt 90, Zentrale Finanzdienstleistungen.
Beschlussvorschriften: § 54 I Kommunalverfassung M-V
Sachverhalt:
Für Mai 2018 ist die Baggerung des Fahrwassers im Stadthafen durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Stralsund als zuständiger Träger geplant. Das Ziel ist die Vertiefung der zuletzt 1990 gebaggerten und mittlerweile versandeten Fahrrinne. Der maximal zulässige Tiefgang beträgt derzeit im Bereich zwischen Tonne „58“ und „62“ nur 4,80 m (Bekanntmachung für Seefahrer (T)109/2015, WSV). Der Zugang für Schiffe mit einem größeren Tiefgang, wie dem Eisbrecher „Stettin“ ist nicht mehr gewährleistet. Durch die geplante Baggerung werden der Anlauf von größeren, insbesondere gewerblich genutzten Schiffen wie kleineren Kreuzfahrern und Segelschiffen und die Durchführung von maritimen Großveranstaltungen im Stadthafen gesichert. Die Maßnahme soll bis zum 38. Internationalen Hansetag im Juni 2018 als Veranstaltungsteil der 800-Jahr-Feier der Hansestadt Rostock (HRO) vollendet sein.
Für die Wiederherstellung der Schiffbarkeit der Bundeswasserstraße für die vorgenannten Wasserfahrzeuge erfolgten im Rahmen von Voruntersuchungen durch das WSA Probenahmen an verschiedenen Standorten in der Unterwarnow.
Die Konzentration von Schwermetallen und organischen Schadstoffen im Baggergut entspricht zum Teil der Einbauklasse Z2 gemäß LAGA M20, 2004 und somit nicht der für die Industrielle Absetz‐ und Aufbereitungsanlage für an Land unterzubringendes Nassbaggergut (IAA) üblichen Zusammensetzung (Überschreitung der Annahmekriterien der IAA von LAGA Z0). Dessen ungeachtet handelt es sich um nicht gefährlichen Abfall. Der Einbau von Bodenmaterial/Baggergut im Bereich Z2 ist mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen möglich. Um eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit (§§ 47 und 48 WHG) auszuschließen, muss das Baggergut getrennt in einen eigens gedichteten Bereich der IAA eingespült werden. Dieser soll mit den beantragten Mitteln für diese spezielle Maßnahme hergerichtet werden. Die Planung beinhaltet u.a. die Abdichtung zum Untergrund und die Unterteilung des Polders mit Hilfe eines Trenndammes. Die IAA ist eine genehmigungsbedürftige Anlage nach Bundes-Imissionsschutzgesetz. Eine Änderung des Betriebes oder der Beschaffenheit muss der Genehmigungsbehörde vorab angezeigt werden.
Ursprünglich wurde die Maßnahme in der Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt.
Die Arbeiten zur Herrichtung des Polders für die Aufnahme des Materials befinden sich in der Genehmigungsplanung. Um den Beginn der Baggerung im Stadthafen durch das WSA Stralsund im Mai 2018 nicht zu gefährden, müssen die Baumaßnahmen am Spülfeld Schnatermann bis Ende April 2018 abgeschlossen sein. Deshalb muss die Ausschreibung noch 2017 erfolgen. In der Folge sind die finanziellen Mittel überplanmäßig in den Haushalt 2017 einzuordnen.
Fortsetzung
Ergänzungs-blatt
Nr. 1-2
Da die Gesamtmaßnahme im wirtschaftlichen und touristischen Interesse der HRO steht, soll die Unterbringung des anfallenden Baggergutes dieser Maßnahme auf dem Spülfeld Schnatermann erfolgen. Die Kosten für die Herrichtung des Spülfeldes trägt die Hansestadt. Das WSA zahlt die anfallende Einspülgebühr von 11,44 €/m³ lt. Nutzungsvereinbarung.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 83 | Hafen- und Seemannsamt |
Produkt | 54805 | Spülfeldbewirtschaftung BgA |
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Produktkonto:
Ergebnishaushalt
| 52336020 | Unterhaltung und Bewirtschaftung der Abfallbeseitigungsanlagen – Spülfelder |
Finanzhaushalt | 72336020 |
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1.Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 548.200,00 | 557.769,37 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0 | 0 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
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davon: Haushaltsüberschreitung netto | + | 992.000,00 | 992.000,00 | |
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen netto | = | 1.540.200,00 | 1.549.769,37 | |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen
Unabweisbar:
Um eine fristgerechte Umsetzung bis zum April 2018 absichern zu können, ist eine Ausschreibung der Maßnahme und Einordnung der finanziellen Mittel noch im Haushaltsjahr 2017 erforderlich.
Unvorhersehbar:
Die Baumaßnahme soll nach Erhalt der Genehmigung und Fertigstellung der Ausführungsunterlagen im Dezember noch in 2017 ausgeschrieben werden, um die Einhaltung der Vergabefristen gewährleisten zu können und bei der Auswahl der zu beauftragenden Firma größtmögliche Sorgfalt in Bezug auf Eignung und Kosten walten zu lassen.
2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 90 | Zentrale Finanzdienstleistungen |
Produkt | 61101 | Steuern |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 61101.40131000 | Gewerbesteuer nach Ertrag |
Finanzhaushalt | 61101.60131000 | Gewerbesteuer laufendes Jahr |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 97.190.000,00 | 93.445.200,00 |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 125.163.642,34 | 98.799.206,06 |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 27.973.642,34 | 5.354.006,06 |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0 | 0 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 0 | 0 |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 27.973.642,34 | 5.354.006,06 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 992.000,00 | 992.000,00 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Aufgrund der weiterhin guten wirtschaftlichen Entwicklung in M-V und infolge von hohen Einmaleffekten werden die Erträge aus der Gewerbesteuer zum gegenwärtigen Veranlagungsstand mit 25,8 Mio. EUR höher als im Planansatz ausgewiesen, prognostiziert.
Die Mehrerträge/Mehreinzahlungen aus Gewerbesteuereinzahlungen werden voraussichtlich 25,6 Mio. EUR betragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 83
Produkt: 54805Bezeichnung: Spülfeldbewirtschaftung BgA
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: keineBezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2017 | 52336020 / 72336020 Unterhaltung und Bewirtschaftung der Abfallbeseitigungsan-lagen - Spülfelder |
| 1.540.200,00 |
| 1.549.769,37 |
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: keiner