Stellungnahme - 2017/AN/3216-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

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Sachverhalt:


Die Verwaltung begrüßt den politischen Willen, das Gelände der IGA 2003 nachhaltig zu entwickeln.

 

Das IGA-Entwicklungskonzept beschreibt ausführlich die Ist-Situation und die Chancen einer Nachnutzung auf dem IGA-Gelände im Jahre 2013. Diese Konzeption ist die theoretische Grundlage für eine praktisch anzuwendende Umsetzung, entsprechend der Finanzierbarkeit laut Entwicklungskonzept (Fortschreibung IGA-Entwicklungskonzept).

 

Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die gesamtstädtische Entwicklung haben sich seitdem grundlegend verändert und bieten Chancen einer Umsetzung. Dazu sollte der unter § 6 des Gesellschaftsvertrags der IGA-GmbH vorgesehene Fachbeirat noch stärker eingebunden und die Ergebnisse der Arbeitsgruppen umgesetzt werden.

Ggf. erscheint es sinnvoll, die Arbeitsgruppen erneut aufleben zu lassen.

 

Die Erstellung einer weiteren Konzeption bindet Verwaltungskraft und ggf. weitere öffentliche Mittel, ohne verbindliches Ergebnis. Aus diesem Grunde erscheint es sinnvoll, direkt in die praktische Umsetzung zu gehen und den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Verwaltung erste konkrete Umsetzungsvorschläge der Bürgerschaft bereits im Frühjahr 2018 präsentiert.

 


Das Gelände des IGA-Parks darf nicht losgelöst von der restlichen Stadtentwicklung betrachtet werden. Vielmehr gilt es das Gelände als einen Standort der städtebaulichen und soziologischen Entwicklung des Rostocker Nordwestens zu betrachten.

 

Insbesondere mit einer möglichen Bewerbung um die Bundesgartenschau im Jahre 2025 muss der IGA-Park als Teil der „Stadt am Wasser“ begriffen werden.

Der Bürgerentscheid zum Traditionsschiff wird hierbei als Auftrag verstanden, bei dem es nun gilt, ganz konkret Fördermittel für die Errichtung eines Maritimen Erlebniszentrums im Nordwesten und das Traditionsschiff einzuwerben.

 

Ebenso sind die vorhandenen Baufelder unter Einbeziehung städtebaulicher, soziologischer und wirtschaftlicher Parameter praxisorientiert zu vermarkten, ggf. sind auch Teilstücke an Investoren abzugeben.

Dies sollte in enger Abstimmung mit dem Fachbeirat sofort beginnen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:   kein Bezug






Roland Methling

 

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Beschlüsse

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08.11.2017 - Bürgerschaft - überwiesen

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21.11.2017 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - zur Kenntnis gegeben

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23.11.2017 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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30.11.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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05.12.2017 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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06.12.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben