Stellungnahme - 2017/AN/3135-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Von einer öffentlichen Ausschreibung der Baufelder soll abgesehen werden.

 

Eine Direktvergabe ist im Gegensatz zu einer Konzeptausschreibung des Grundstückes bedeutend schneller umzusetzen. Der Zeitvorteil würde bei etwa einem Jahr liegen.

 

Die Rostocker Wohnungsgenossenschaften erklärten in Gesprächen ihre Bereitschaft, in Vorbereitung des Bauvorhabens einen Hochbauwettbewerb durchzuführen. Diese Verpflichtung würde im Kaufvertrag verankert werden. Dadurch kann die Umsetzung der städtebaulichen Ziele für das Areal abgesichert werden.

 

Bei einem Verkauf an die Wohnungsgenossenschaften ist davon auszugehen, dass die Wohnungen dauerhaft dem Mietwohnungsmarkt zur Verfügung stehen.  Bei einer öffentlichen Grundstücksausschreibung lässt sich das nur für einen begrenzten Zeitraum absichern. 

 

Die Wohnungsunternehmen sorgen für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für breite Schichten der Rostocker Bevölkerung. Sie erhalten und pflegen den Wohnungsbestand. Entsprechende Verpflichtungen sind bei privaten Investoren nicht langfristig zu erwarten.

 

Dadurch, dass die Wohnungsgenossenschaften eng mit der Stadt verbunden sind, war bisher eine aktive Beteiligung an städtebaulichen Entwicklungsprozessen der Stadt zu verzeichnen. Diese Beteiligung beschränkte sich nicht nur auf die Umsetzung von Neubauvorhaben, sondern zeigte sich auch dann, wenn es wie in zurückliegenden Jahren notwendig wurde, den Rückbau von Wohngebäuden durchzuführen. Dabei beteiligten und engagierten sich einige WU als verlässliche Partner der Stadt bei der Umsetzung der Ziele aus dem ISEK. 

 

Die Wohnungsgenossenschaften beteiligen sich aktiv am gesellschaftlichen Leben der Stadt, fördern die gesellschaftliche Vielfalt, unterstützen eine Vielzahl von Vereinen und öffentlichen Veranstaltungen, sind Arbeitgeber in Rostock und zahlen in der Hansestadt Rostock Steuern.

 

 

 

 

 

Dr. Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

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Beschlüsse

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11.10.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben