Änderungsantrag - 2017/BV/2872-04 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Satzung wird in § 4 Abs. 1 wie folgt geändert:

2. in den Gebietszonen III um 15 Prozent, für Wohnnutzung um 30 Prozent, Studierendenwohnheime, Schulen und Hochschulen um 50 Prozent.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

§ 4 Abs. 1 erhält mit der Änderung folgende neue Fassung:

(1) Die nach der Anlage 1 notwendige Anzahl der Stellplätze (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf) wird vorbehaltlich Absatz 3 unter Berücksichtigung der städtebaulichen Verhältnisse und der unterschiedlichen Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr in den Gebietszonen I, II und III, wie folgt verringert:

1. in den Gebietszonen I und II um 25 Prozent, für Wohnnutzung um 50 Prozent.

2. in der Gebietszone III um 15 Prozent, für Wohnnutzung um 30 Prozent, Studierendenwohnheime, Schulen und Hochschulen um 50 Prozent.

Im übrigen Stadtgebiet erfolgt keine Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze.

§ 3 Absatz 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass eine Rundung erst bei der prozentualen Verringerung erfolgt.

 

 

Reduzieren

Gez. Kristin Schröder

Vorsitzende des Ortsbeirates

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.10.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen