Änderungsantrag - 2017/BV/3099-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In der Anlage Aufgabenstellung wird im ersten Absatz:

 

 

„Der Leitfaden [...] richtet sich an Politik und Verwaltung […], die vor der Herausforderung

stehen, Projekte im Bereich der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Stadtentwicklung

zu realisieren."

 

 

geändert in:

 

 

„Der Leitfaden [...] richtet sich an Politik und Verwaltung […], die vor der

Herausforderung stehen, Projekte einer  nachhaltigen  und ganzheitlichen Entwicklung der Stadt, wie in  sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereichen der Stadtentwicklung zu konzipieren und zu realisieren."

 

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Sachverhalt:

 

Stadtentwicklung umfasst auch die Bereiche Kultur, Verkehr, Bildung, Sport,

Denkmalschutz u. a. und sollte nicht, wie in der BV formuliert, eingegrenzt werden.

Die Begriffsdefinition z. B. für sozial ist in Nachschlagewerken nicht eindeutig und kann

nicht automatisch auf o. g. Bereiche ausgedehnt werden. Nachhaltigkeit sollte generelles

Gebot sein und erfordert auch vorausschauend zu agieren, also zu konzipieren.

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.10.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.10.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen