Änderungsantrag - 2017/BV/2872-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende des Ortsbeirates der Kröpeliner-Tor-Vorstadt
Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten (Stellplatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.10.2017
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
- Beteiligt:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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05.10.2017
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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10.10.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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11.10.2017
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Sachverhalt:
Die Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze in den Gebietzonen I und II um 50 Prozent soll auch gelten für: Schulen/Hochschulen und Studierendenwohnheime.
§ 4 Abs. 1 erhält mit der Änderung folgende neue Fassung:
(1)Die nach der Anlage 1 notwendige Anzahl der Stellplätze (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf) wird vorbehaltlich Absatz 3 unter Berücksichtigung der städtebaulichen Verhältnisse und der unterschiedlichen Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr in den Gebietszonen I, II und III, wie folgt verringert:
1. in den Gebietszonen I und II um 25 Prozent, für Wohnnutzung, Schulen/Hochschulen und Studierendenwohnheime um 50 Prozent.
2. in der Gebietszone III um 15 Prozent, für Wohnnutzung um 30 Prozent.
Im übrigen Stadtgebiet erfolgt keine Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze.
§ 3 Absatz 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass eine Rundung erst bei der prozentualen Verringerung erfolgt.
gez.
Anette Niemeyer
Ortsbeiratsvorsitzende