Änderungsantrag - 2017/BV/2872-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Satzung wird in § 4 Abs. 1 wie folgt geändert:

 

1. in den Gebietszonen I und II um 25 Prozent, für Wohnnutzung, Schulen/Hochschulen und Studierendenwohnheime um 50 Prozent.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze in den Gebietzonen I und II um 50 Prozent soll auch gelten für: Schulen/Hochschulen und Studierendenwohnheime.

 

§ 4 Abs. 1 erhält mit der Änderung folgende neue Fassung:

 

(1)Die nach der Anlage 1 notwendige Anzahl der Stellplätze (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf) wird vorbehaltlich Absatz 3 unter Berücksichtigung der städtebaulichen Verhältnisse und der unterschiedlichen Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr in den Gebietszonen I, II und III, wie folgt verringert:

1. in den Gebietszonen I und II um 25 Prozent, für Wohnnutzung, Schulen/Hochschulen und Studierendenwohnheime um 50 Prozent.

2. in der Gebietszone III um 15 Prozent, für Wohnnutzung um 30 Prozent.

Im übrigen Stadtgebiet erfolgt keine Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze.

 

§ 3 Absatz 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass eine Rundung erst bei der prozentualen Verringerung erfolgt.

 

 

gez.

Anette Niemeyer

Ortsbeiratsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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05.10.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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10.10.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.10.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen