Antrag - 2017/AN/3135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der OB wird beauftragt, das für Wohnbebauung nutzbare Grundstück Rosengarten an die WGSH und BGN in Direktvergabe unter Beachtung der üblichen Abläufe zu veräußern. Die Genossenschaften werden verpflichtet, zur Sicherstellung einer angemessenen Architektur einen Architektenwettbewerb durchzuführen.

Beide Genossenschaften verpflichten sich, im mittleren (max. 8 Euro/qm netto) Preissegment mindestens 10% der Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verpflichten sie sich zur Prüfung und ggf. Realisierung von mindestens 10 weiteren Wohnungen im unteren Preissegment (max. 6 Euro/qm netto), sofern der Wohnraum öffentlich gefördert wird.

Der Beschluss des Antrages 2017/AN/2888 aus der Bürgerschaftssitzung am 13.09.2017 wird aufgehoben.

 

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Begründung:

In umfangreichen Gesprächen zwischen der Hansestadt Rostock und Rostocker Wohnungsgesellschaften sind einvernehmlich mehrere Wohnbauvorhaben erörtert worden. Die WGSH und die BGN haben ihr nachhaltiges Interesse für eine zügige Umsetzung des Bauvorhabens Rosengarten bekundet.

Mit dem Direktverkauf an die beiden Wohnungsgenossenschaften wird zum einen dem Wunsch der Rostocker Wohnungsunternehmen entsprochen, sich stärker in Rostock engagieren zu können. Zum anderen profitieren die Hansestadt Rostock über die zügigen Verkaufserlöse und langfristige wirtschaftliche Effekte sowie die zukünftigen Mieter, da sich die Genossenschaften bisher als solide Partner im Rostocker Wohnungsmarkt erwiesen haben.

Mit der Zusicherung, preisgünstigen Wohnraum einzubeziehen und einen Architektenwettbewerb durchzuführen, werden weitgehend die Rahmenbedingungen einer Konzeptausschreibung erfüllt. Vor dem Hintergrund des hohen Wohnungsbedarfes ist ein Direktverkauf gegenüber einer Ausschreibung vertretbar.

 

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gez.                                        gez.                                       gez.

Dr. Steffen WandschneiderUwe FlachsmeyerDr. Dr. Malte Philipp

SPD-FraktionBündnis 90/DIE GRÜNENFraktion UFR

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.10.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das für Wohnbebauung nutzbare Grundstück Rosengarten an die Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock e.G. und Baugenossenschaft Neptun e.G. in Direktvergabe unter Beachtung der üblichen Abläufe zu veräern.

Die Genossenschaften werden verpflichtet, zur Sicherstellung einer angemessenen Architektur einen Architektenwettbewerb durchzuführen.


Beide Genossenschaften verpflichten sich, im mittleren (max. 8 Euro/qm netto) Preissegment mindestens 10 % der Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verpflichten sie sich zur Prüfung und ggf. Realisierung von mindestens 10 weiteren Wohnungen im unteren Preissegment (max. 6 Euro/qm netto), sofern der Wohnraum öffentlich gefördert wird.


Der Beschluss des Antrages Nr. 2017/AN/2888 aus der Bürgerschaftssitzung am 13.09.2017 wird aufgehoben.

 

 

Beschluss Nr. 2017/AN/3135:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das für Wohnbebauung nutzbare Grundstück Rosengarten an die Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock e.G. und Baugenossenschaft Neptun e.G. in Direktvergabe unter Beachtung der üblichen Abläufe zu veräern.

Die Genossenschaften werden verpflichtet, zur Sicherstellung einer angemessenen Architektur einen Architektenwettbewerb durchzuführen.


Beide Genossenschaften verpflichten sich, im mittleren (max. 8 Euro/qm netto) Preissegment mindestens 10 % der Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verpflichten sie sich zur Prüfung und ggf. Realisierung von mindestens 10 weiteren Wohnungen im unteren Preissegment (max. 6 Euro/qm netto), sofern der Wohnraum öffentlich gefördert wird.

 

Die Genossenschaften werden mit konkreten Fristen zum Wettbewerb, zum Baubeginn und zur Fertigstellung verpflichtet für eine zügige Umsetzung des Bauvorhabens zu sorgen.

Die Durchführung eines Architekturwettbewerbs, die Verpflichtung zum Mietangebot sowie Fristen zur Durchführung sind in den Kaufvertrag mit der Möglichkeit des Rücktritts bei Nichterfüllung aufzunehmen.

 

Der Beschluss des Antrages Nr. 2017/AN/2888 aus der Bürgerschaftssitzung am 13.09.2017 wird aufgehoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt