Nachtrag Beschlussvorlage - 2017/BV/3049-01 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im TH 62 im Finanzhaushalt 2017 in der Maßnahme: Nr. 62 11402 9999 00199 - Flächenbevorratung (mittel-, / langfristige Stadtentwicklung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.09.2017
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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11.10.2017
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Beschlussvorschlag:
Die Begründung unter Ziff. 1.) der Vorlage „Unabweisbarkeit“ wird wie folgt ergänzt:
Die Verkäufer des Flurstückes 106/2 – Erbengemeinschaft bestehend aus 11 Personen – erklären sich nur unter der Bedingung bereit, dieses Grundstück an die Hansestadt Rostock zu veräußern, wenn drei weitere – nicht im Bebauungsplangebiet belegene – Grundstücke ebenfalls durch die Stadt erworben werden. Einen separaten Verkauf des Grundstückes 106/2 hat die Erbengemeinschaft ausdrücklich abgelehnt. Durch dieses Junktim ist auch der Erwerb dieser drei Flächen erforderlich, damit die Stadt das zwingend für die Umsetzung des Bebauungsplanes erforderliche Flurstück 106/2 erwerben kann. Damit ist auch der Erwerb der weiteren Grundstücke unaufschiebbar.