Nachtrag Beschlussvorlage - 2017/BV/3049-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Begründung unter Ziff. 1.) der Vorlage „Unabweisbarkeit“ wird wie folgt ergänzt:

 

Die Verkäufer des Flurstückes 106/2 – Erbengemeinschaft bestehend aus 11 Personen – erklären sich nur unter der Bedingung bereit, dieses Grundstück an die Hansestadt Rostock  zu veräußern, wenn drei weitere – nicht im Bebauungsplangebiet belegene – Grundstücke ebenfalls durch die Stadt erworben werden. Einen separaten Verkauf des Grundstückes 106/2 hat die Erbengemeinschaft ausdrücklich abgelehnt. Durch dieses Junktim ist auch der Erwerb dieser drei Flächen erforderlich, damit die Stadt das zwingend für die Umsetzung des Bebauungsplanes erforderliche Flurstück 106/2 erwerben kann. Damit ist auch der Erwerb der weiteren Grundstücke unaufschiebbar.

 

 

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Sachverhalt:

 

Am 21.09.2017 tagte der Finanzausschuss zu o. g. Vorlage. Er wies darauf hin, dass das einbringende Amt einen klarstellenden Nachtrag zur Begründung unter Ziff. 1.) der Vorlage „Unabweisbarkeit“  einzubringen hat.

 

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Roland Methling

 

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Beschlüsse

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11.10.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben