Beschlussvorlage - 2017/BV/3110
Grunddaten
- Betreff:
-
EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.09.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro für Gleichstellungsfragen
- Beteiligt:
- Hauptamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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11.10.2017
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Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Rostock unterzeichnet die „Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“.
Das Büro für Gleichstellungsfragen wird federführend innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Gleichstellungs-Aktionsplan für die Hansestadt Rostock erstellen und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorlegen.
Beschlussvorschriften: § 22 (2) KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas hat die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" entwickelt. Damit sind alle Kommunen in Europa aufgerufen, die Charta zu unterzeichnen und sich somit formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes umzusetzen.
Mit dieser Charta steht für das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern ein gesamteuropäischer Rahmen zur Verfügung. Sie legt Grundsätze und zugleich Ziele fest - die Bekämpfung von Diskriminierungen und Benachteiligungen, die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, die Beseitigung von Geschlechterstereotypen, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten.
Im Rostocker Rathaus haben sich am 28.04.2017 auf Einladung der Gleichstellungsbeauftragten, Brigitte Thielk zur Auftakt- und Informationsveranstaltung zur „EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ über 80 Teilnehmende mit der Erstellung und Gestaltung eines Gleichstellungs-Aktionsplans auseinander gesetzt, der nach Unterzeichnung der EU-Charta innerhalb von zwei Jahren vorliegen muss.
Um die Umsetzung dieser Verpflichtungen zu unterstützen, erklärt sich die Hansestadt Rostock bereit, einen Gleichstellungs-Aktionsplan zu erarbeiten, der die für diesen Zweck vorgesehenen Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen darlegt.
Rostock kann auf eine lange Tradition institutioneller Gleichstellungspolitik zurückblicken. Neben den internen Maßnahmen, beschlossen auf Grundlage des Frauenförderplanes, des Beschlusses zur Anwendung des Gender Mainstreaming -Prinzips in allen Bereichen der Stadtverwaltung, konnten vielfältige Netzwerke, Maßnahmen und Projekte in unserer Stadt initiiert werden, die als Grundlage für die Erarbeitung des Gleichstellungs-Aktionsplanes genutzt werden können.
Gleichberechtigung beginnt vor Ort, hier wo Demokratie am direktesten erfahren werden kann.
Denn trotz zahlreicher gesetzlicher und institutioneller Fortschritte ist Gleichstellungspolitik weiterhin wichtig und notwendig.
Die Charta bietet die Chance für die Gleichstellungsarbeit aktuelle Schwerpunkte zu setzen, Vorhaben zu synchronisieren und sich langfristig auf Prioritäten zu verständigen.
Die Hansestadt Rostock wird die erste Kommune aus unserem Bundesland sein, die die Europäische Charta für die Gleichstellung unterzeichnet.
Die Hansestadt Rostock hat die besten Voraussetzungen, um die Ziele der Charta zu erreichen und die Handlungsfelder mit Leben zu erfüllen.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: nein
in Vertretung
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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158,1 kB
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