Beschlussvorlage - 2017/BV/3099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Aufgabenstellung (Anlage1) für die Beauftragung eines externen Sachverstands zu der Erstellung eines Leitfadens oder einer Satzung für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung in Rostock sowie dem dazugehörigen Arbeitsprozess.

 

Der Leitfaden ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2016/AN/1692  Leitfaden zur Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung

 

Sachverhalt:

Im Mai 2016 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Erstellung eines „Leitfadens für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung“ (2016/AN/1692).

Im Ergebnis der Prüfung von möglichen Verfahren zur Erstellung eines Leitfadens ist eine externe Beauftragung beschlossen worden.

Um die Aufgabenstellung für die Ausschreibung zu erstellen, sind 2017 neben diversen Gesprächen (u.a. mit den Fraktionen) vor allem zwei öffentlichkeitswirksame „Bürgerforen“ durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Bürgerforen sind unter rostock.de/stadtentwicklung veröffentlicht worden.

Im Ergebnis dieser Beteiligung ist die Aufgabenstellung für die Ausschreibung der Erstellung des Leitfadens entstanden.

Nach dem Beschluss der Aufgabenstellung wird die Ausschreibung und Vergabe der Leistung zeitnah erfolgen.

 

Der tatsächliche Umfang des Leitfadens und seine Form, einschließlich der Rechtsform (Leitfaden oder Satzung), sind ein Ergebnis des Arbeitsprozesses.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

 

Produkt:51103Bezeichnung: Städtebauliche Sanierungs-
und Entwicklungsplanung

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

56255010/Aufwendungen für die Erstellung von B-Plänen, Städtebaulichen Planungen, Landschaftsplanungen

 

20.000,00

 

 

2017

76255010/Auszahlungen für B-Pläne, Städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen

 

 

 

20.000,00

2018

56255010/Aufwendungen für die Erstellung von B-Plänen, Städtebaulichen Planungen, Landschaftsplanungen

 

40.000,00

 

 

2018

76255010/Auszahlungen für B-Pläne, Städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen

 

 

 

40.000,00

2019

56255010/Aufwendungen für die Erstellung von B-Plänen, Städtebaulichen Planungen, Landschaftsplanungen

 

10.000,00

 

 

2019

76255010/Auszahlungen für B-Pläne, Städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen

 

 

 

10.000,00

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters  

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.10.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Der Leitfaden [...] richtet sich an Politik und Verwaltung […], die vor der Herausforderung

stehen, Projekte im Bereich der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Stadtentwicklung

zu realisieren."

 

wird geändert in:

 

„Der Leitfaden [...] richtet sich an Politik und Verwaltung […], die vor der

Herausforderung stehen, Projekte einer  nachhaltigen  und ganzheitlichen Entwicklung der Stadt, wie in  sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereichen der Stadtentwicklung zu konzipieren und zu realisieren."

 

Begründung:

Stadtentwicklung umfasst auch die Bereiche Kultur, Verkehr, Bildung, Sport,

Denkmalschutz u. a. und sollte nicht, wie in der BV formuliert, eingegrenzt werden.

Die Begriffsdefinition z. B. für sozial ist in Nachschlagewerken nicht eindeutig und kann

nicht automatisch auf o. g. Bereiche ausgedehnt werden. Nachhaltigkeit sollte generelles

Gebot sein und erfordert auch vorausschauend zu agieren, also zu konzipieren.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

2. Punkt 1.2. Durchführung / Moderation

2. Anstrich

„Vor- und Nachbereitung (inkl. einer Dokumentation) sowie Moderation [...]"

 

wird geändert in:

 

„Vor- und Nachbereitung (inkl. einer Dokumentation) sowie externe Moderation [...]"

 

Begründung:

Wahrung des Neutralitätsprinzips, wie es zum Bürgerforum am 3. Juli bereits zum Ausdruck

kam.

 

3. Anstrich

„Durchführung von Expertengesprächen mit der Verwaltung, der Politik sowie der Öffentlichkeit

min. 8 Gespräche […]"

 

wird geändert in:

 

„Durchführung von Expertengesprächen mit der Verwaltung, der Politik sowie der

Öffentlichkeit

min. 8 Zusammenkünfte [...]"

 

Begründung:

Der Begriff Zusammenkünfte lässt offen, in welcher Form die jeweiligen Treffen erfolgen.

Besonders bei der Einbeziehung der jungen Generation (u. a. Stadtjugendring, Jugendforum)

und von Menschen mit Behinderungen oder im höheren Lebensalter erscheint es sinnvoll,

keine Form festzulegen, um ggf. andere Beteiligungsformen als ein Gespräch zu

ermöglichen (wie z. B. Ideenwerkstätten, E-Partizipation usw.).

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

3. Punkt 1.4. Erfassung und Sichtung des vorliegenden Materials

 

wird um einen Punkt ergänzt:

 

k. Leitlinien/Satzungen anderer Kommunen mit entsprechend guten Erfahrungen (z. B.

Heidelberg, Potsdam, Erfurt)

 

Begründung:

Auf die Erfahrungen anderer Kommunen zurückzugreifen, kann Fehler verhindern.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Danach wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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10.10.2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt die Aufgabenstellung (Anlage1) für die Beauftragung eines externen Sachverstands zu der Erstellung eines Leitfadens oder einer Satzung für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung in Rostock sowie dem dazugehörigen Arbeitsprozess.

 

Der Leitfaden ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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11.10.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Aufgabenstellung für die Beauftragung eines externen Sachverstands zu der Erstellung eines Leitfadens oder einer Satzung für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung in Rostock sowie dem dazugehörigen Arbeitsprozess.

 

Der Leitfaden ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Anlage:
überarbeitete Aufgabenstellung

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt