Änderungsantrag - 2017/AN/2972-06 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Unter Punkt 1., im zweiten Abschnitt: "Das zu bildende Bündnis soll eine Vereinbarung treffen, die nachfolgende Elemente enthält:"

wird im zweiten Anstrich die Zahl 2.000 durch 1.200 ersetzt.

 

Der Anstrich lautet dann:

- Entstehung neuer Wohnungen entsprechend des aktuellen Bedarfs (Bevölkerungs­
   prognose) mit mindestens jährlichen 1.200 Wohneinheiten im Zeitraum 2018-2023.

 

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Sachverhalt:

Es besteht ein Mangel an Wohnungen, vor allem an bezahlbaren Wohnungen.

Ein zu schneller Anstieg der Zahl der Neubauvorhaben würde die Baukosten aber
erheblich in die Höhe treiben, wegen der sprunghaft steigenden Nachfrage.

Daher ist ein schrittweiser Anstieg der Neubaumaßnahmen sinnvoll und eine Zielvorgabe von mindestens 2.000 neuen Wohnungen bereits ab 2018 wenig realistisch und zielführend.

 

Laut Stat. Jahrbuch der Hansestadt Rostock 2016 gab es folgende Zahl
von Baugenehmigungen für neue Wohnungen in der Vergangenheit:

1995     926

2000     981

2005  1 158

2010     332

2014     447

2015     999

Daher ist eine Zielzahl von mindestens 1.200 Wohnungen schon ein deutlicher Schritt nach vorn und diese Zahl könnte dann im angestrebten Bündnis für Wohnen weiter konkretisiert werden.

 

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gez. Sabine Krüger

Stellv. Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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13.09.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen