Änderungsantrag - 2017/AN/2972-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im Pkt.1 wird im Unterabschnitt
Das zu bildende Bündnis soll eine Vereinbarung treffen, die nachfolgende Elemente enthält:“ der 3. Anstrich wie folgt geändert:
„- davon sollen bis zu 30% als geförderter Mietwohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen realisiert werden“

 

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Sachverhalt:

Im Antrag wurde „müssen“ geändert, da aufgrund fehlender Fördermittel eine 30%ige Rate schwer zu erreichen sein wird. Das „muss“ impleziert, dass diese Quote zwingend ist und die Mitglieder des Bündnisses keine Kompromisse dahingehnd aushandeln können.

Weiterhin entfällt der 1. und 2. Förderweg, da es in Mecklenburg-Vorpommern nur eine Richtlinie gibt und keine zwei Förderwege vorhanden sind. Dem Bündnis sollte es überlassen sein, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden.

 

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Beschlüsse

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13.09.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen