Beschlussvorlage - 2017/BV/3074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird beauftragt, auf der Basis des in der Anlage vorgelegten Konzepts ein möglichst breit aufgestelltes kostenfreies öffentliches W-LAN-Angebot für Rostock aufzubauen.

 

  1. Die dafür erforderliche Finanzierung ist unter Einbeziehung möglicher Partner und Förderungen – im Haushaltsplan darzustellen.

 

  1. Der Bürgerschaft ist zweimal jährlich ein Sachstandsbericht vorzulegen.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2016/AN/1921 der Bürgerschaft vom 07.09.2016

Nr. 2017/BV/2641 der Bürgerschaft vom 10.05.2017

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss Nr. 2016/AN/1921 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, ein Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte in der Hansestadt Rostock zu erarbeiten. Dieses WLAN-Konzept ist insbesondere unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu konzipieren:


1.)    Klärung, welche öffentlichen Einrichtungen und städtische Unternehmen zur Bereitstellung des öffentlichen WLAN-Netzwerkes genutzt werden können

2.)    Hinzuziehung privater Kooperationspartner aus der Wirtschaft und privaten Initiativen als denkbare Synergieeffekte

3.)    Aufzeigen von flexiblen Lösungen, die mit geringem Aufwand um eine große Zahl von WLAN-Knotenpunkten erweitert werden kann

4.)    Berücksichtigung weiterer stark frequentierter öffentlicher Plätze unter touristischen Gesichtspunkten

5.)    Zusammenführung und Verbesserung bestehender „Rostock Apps“, die verfügbare Informationen zum Angebot der RSAG, zur Hansestadt Rostock, zu Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen oder Einkaufshinweisen verbindet.

 

Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft in ihrer Junisitzung 2017 vorzulegen.

 

Mit Beschlussvorlage Nr. 2017/BV/2641 in der Bürgerschaftssitzung am 10. Mai 2017 wurde eine Terminverlängerung bis Oktober 2017 bestätigt.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des beigefügten Konzeptes ist die Verwaltung zu folgenden Schlussfolgerungen gelangt:

 

-          Die vor einigen Monaten noch bestehenden erheblichen rechtlichen Bedenken (Stichwort: Störerhaftung) dürften durch den am 26. Juni 2017 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages beratenen „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ demnächst weitgehend gegenstandslos sein.

 

-          Es gibt zahlreiche einzelne W-LAN-Angebote in der Stadt, die derzeit jedoch nur zu recht unterschiedlichen Bedingungen genutzt werden können.

 

-          Die Interessen potenzieller Partnerinnen und Partner gehen weit auseinander. Das ergab auch eine Umfrage der Verwaltung. Oft werden entsprechende Angebote insbesondere für eine bestimmte Zielgruppe gewünscht (z.B. eigene Kunden, Gäste des Hauses, Studierende), nicht jedoch für die Allgemeinheit. Zum Teil werden auch Daten erhofft, deren Erhebung die Akzeptanz und Nutzung erheblich beeinträchtigen könnte.

 

-          Die Kosten für die Errichtung eines eigenen neuen Netzes wären enorm hoch, da die Nutzung des mobilen Internets wegen der auf Datenmengen basierten Abrechnung derzeit noch zu kostenintensiv wäre. Daher sind leitungsgebundene Zugangspunkte notwendig.

 

-          Eine flächendeckende Absicherung eines kostenfrei nutzbaren W-LAN-Angebots, zum Beispiel innerhalb des Stadtmauergürtels, wäre derzeit wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

-          Die Offerten der derzeit bestehenden, der Verwaltung bekannten Anbieter auf den Gebieten der Versorgungsunternehmen und Telekommunikationsanbieter decken mit ihren Produkten die Interessenslage der Hansestadt Rostock leider nicht ab.

 

Daraus ableitend schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:

 

-          Verknüpfung vorhandener W-LAN-Angebote in Rostock zu einem virtuellen Netz, das zu einheitlichen Konditionen öffentlich genutzt werden kann.

 

-          Ausbau dieses Netzes an Standorten, an denen ein offenes W-LAN-Angebot zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität beiträgt.

 

-          Parallele Einführung einer Rostock-App, die die unmittelbare Information der Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht („Push-Nachrichten“) und auf Kooperation mit weiteren Anbietern von Informationen setzt.

 

Entscheidend für den Erfolg des Konzeptes wird sein, inwieweit es gelingt, Partner für die Umsetzung des Projekts zu gewinnen. Zur Weiterentwicklung und Umsetzung des Konzeptes wird die Verwaltung eine Steuerungsgruppe bilden, die für die Finanzierung, Kontrolle der Umsetzung und Berichterstattung verantwortlich ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Zu erwartende finanzielle Auswirkungen bei Zustimmung zum vorgelegten Konzept:

ca. 100.000 Euro p.a. (s. Konzept).

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.09.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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27.09.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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05.10.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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11.10.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen