Beschlussvorlage - 2017/BV/3051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) einschließlich Kalkulation (Anlagen).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2014/BV/0167

 2015/BV/1059

 2016/BV/2032

 

Sachverhalt:

 

In der zu beschließenden Änderung der Abfallgebührensatzung werden neben der Änderung der Gebührensätze in § 6 folgende inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Im § 5 Nr. 2 b der Abfallgebührensatzung wird die Veranlagung der Abfallverwertungsgebühr bei vorübergehend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken ergänzend geregelt. In diesem Zusammenhang wird die Eigenkompostierung als Grundlage der Gebührenberech-nung für die Abfallverwertungsgebühr im § 5 Nr. 2 b ausdrücklich benannt.

 

Der Erhebungszeitraum und die Gebührensätze werden für Hausmüllgebühren und Geschäftsmüllgebühren im § 7 Gebührenschuld klargestellt. Dies erfolgt mit dem eingefügten § 7 Abs. 2 zur Gebührenschuld und zum Gebührenmaßstab für Hausmüll. Mit dem ebenfalls eingeführten § 7 Abs. 3 werden Gebührenschuld und Gebührenmaßstab für die Geschäftsmüllgebühren klargestellt und als Quartalsgebühr definiert. Durch den Einschub der beiden neuen Absätze ergibt sich eine Verschiebung des ehemaligen § 7 Abs. 2, welcher zu § 7 Abs. 4 wird und die Verschiebung des ehemaligen § 7 Abs. 3, welcher zu § 7 Abs. 5 wird.

 

§ 6 Abs. 10 ist durch den neu formulierten § 7 Abs. 3 unnötig und wird daher gestrichen. Dadurch wird der bisherige § 6 Abs. 11 zu § 6 Abs. 10, der bisherige § 6 Abs. 12 wird zu § 6 Abs. 11 und der bisherige § 6 Abs. 13 wird zu § 6 Abs. 12.

 

Im neuen § 6 Abs. 10 wird die Reduzierung der Entsorgungszyklen und des Behältervolumens redaktionell als Änderung der Entsorgungsveranlagung gefasst.

 

In die Regelungen zur  Gebührenschuld für die Zusatzentsorgungen werden die

Entsorgungen der Presscontainer nach § 6 Abs. 11 Nr. 4 – 5 im § 7 Abs. 5 aufgenommen.

 

Anpassungsänderungen, resultierend aus Umbenennung oder Ergänzungen von Paragraphen und Nummerierungen, ergeben sich in § 9 Abs. 1 - 3.

 

Die Gebührensätze im § 6 der Abfallgebührensatzung werden nach der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 angepasst.

 

Das Gebührenmodell der Abfallgebühren und die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.

 

Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfalleinsammlung von überlassungspflichtigen Abfällen und Abfallverwertung von organischen Abfällen, dem Betrieb der Recyclinghöfe sowie der Gebührenerhebung ist durch die Verträge

-       Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),

-       Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)

-       Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)

-       Vertrag über die Bewirtschaftung und den Betrieb der Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock (07.09.2015)

-       Ergänzungsvereinbarung zur kalkulatorischen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals für die bestehenden Altverträge (06.02/15.03.2017)

 

mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) geregelt.

 

Die SR GmbH legte am 30.06.2017 ihre Kalkulation für das Jahr 2018 vor. Diese Kalkulation wurde durch den Preisprüfer Herrn Henssen entsprechend VOPR 30/53 und LSP geprüft. Der Preisprüfbericht ist dem Kalkulationsordner beigefügt. Er bildet die Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation. 

 

 

 

 

 

 

Im Anschluss an ein europaweites Ausschreibungsverfahren wurde die Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle der HRO 2011 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH) beauftragt (Beschluss 2010/BV/1714). 

Seit dem 01.01.2017 ist die EVG mbH mit der Veolia Umweltservice Nord GmbH verschmolzen. Eine Kopie des Verschmelzungsvertrages sowie die umgeschuldeten Bürgschaftsurkunden wurden der Hansestadt Rostock vorgelegt.

 

Die Errichtung, Bewirtschaftung und der Betrieb der 4 Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock wurde für die Jahre ab 2016 an die Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) vergeben (Beschluss 2015/BV/0963).

Die Leistung Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen, incl. Behälteraufstellung und –bewirtschaftung wurde im europaweiten Wettbewerb an das Unternehmen Veolia Umweltservice Nord GmbH für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2018, mit einer Option zur Verlängerung bis 31.12.2020, vergeben (Beschluss 2014/BV/5379).

 

Der Vertrag zur Erfassung und Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist seit 2015  an die SR GmbH vergeben (Beschluss 2014/BV/5465).

Der Vertrag zur Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock wurde in einem europaweiten Wettbewerb für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH vergeben (Beschluss 2013/BV/4349). Mit Beauftragung vom 27.05.2016 wurde der Vertrag, gemäß der Verlängerungsoption, bis zum 31.12.2019 verlängert.  

 

Der Vertrag zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushaltungen der Hansestadt Rostock (Sonderabfallentsorgung) wurde für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018, nach öffentlicher Ausschreibung, neu vergeben. Der Vertragspartner ist die Firma Veolia Umwelt Service Nord GmbH (Beschluss 2016/BV/1948).

 

Zur Vereinheitlichung und Anpassung der Vertragsregelungen an die preisrechtlichen Regelungen für die Verzinsung des für die Leistungserbringung bereitgestellten betriebs-notwendigen Kapitals (kalkulatorische Zinsen) wurde am 06.02/15.03.2017 die Ergänzungs-vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) geschlossen.

 

1. Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr

 

Die Gesamtkosten ohne Abschläge erhöhen sich von 16.714.550 EUR im Jahr 2017 auf 17.179.068 EUR im Jahr 2018. Diese Kostenerhöhung in Höhe von 464.519 EUR setzt sich zusammen aus 398.739 EUR bei der Abfallverwertung und 65.780 EUR bei der Entsorgung des Haus- und Geschäftsmülls.

Unter Berücksichtigung der in die Kalkulation eingerechneten Abschläge (Verkaufserlöse für Altpapier, Schrott, Abfall- und Laubsäcke, der Kostenerstattung Grundsteuer für den Recyclinghof Dierkow und Ergebnisse der Nachkalkulation) erhöhen sich die gebührenfähigen Kosten gegenüber dem Vorjahr um 272.169 EUR auf 15.904.242 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1. Abfallverwertung

 

Die Kosten der Abfallverwertung erhöhen sich um 398.739 EUR.

 

Für die Beschäftigten der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) ist eine Entgelt-erhöhung zum 01.01.2018 mit dem am 30.06.2017 abgeschlossenen 3. Änderungsvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbart. Die Entgelt-erhöhung erfolgt für alle Lohngruppen als Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,2%, außerdem wird in allen Entgeltgruppen die Entgeltstufe 1 abgeschafft, wodurch die SR GmbH für neueinzustellende Arbeitnehmer attraktiver wird. Bezogen auf die Lohnsumme der SR GmbH ergibt sich aufgrund des 3. Änderungstarifvertrages für das Jahr 2018 eine Lohnerhöhung von 2,48 %. Die für 2018 erfolgte Lohnerhöhung liegt im Bereich der Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes für das Jahr 2017. Lohnkostenerhöhend wirkt sich in der Kalkulation der SR GmbH für das Jahr 2018 auch die Umstellung des Umlage-verfahrens bei der Festsetzung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft aus. 

 

Günstig haben sich auf die Kosten der Stadtentsorgung für das Jahr 2018 die gegenüber den Vorjahren niedrigeren Dieselkraftstoffkosten zum Kalkulationszeitpunkt ausgewirkt. Zusätzlich wurden die gegenüber der Kalkulation niedrigeren Dieselkosten des Jahres 2016 als Wagniserlöse kostenmindernd berücksichtigt.

 

Das Biogut (Abfall aus der Biotonne) in der Hansestadt Rostock ist in den letzten vier Jahren jährlich angestiegen und weist damit eine klare Entwicklungsrichtung auf. Dementsprechend geht auch die Kostenermittlung der SR GmbH von einem erhöhten Sammelaufwand für die Bioguterfassung aus und kalkuliert für das Jahr 2018 den Einsatz von 0,7 zusätzlichen Mit-arbeitern (insgesamt 14,3 Mitarbeiter).

Die Kosten der Bioabfallverwertung (spezifischen Kosten der Kompostierung) werden anhand der erwarteten Leistungsmengen von Biogut (Abfall aus der Biotonne) und Grünschnitt ermittelt. Die Personalkosten des Kompostwerks erhöhen sich über die allgemeine Entwicklung der Personalkosten hinaus, da die Produktvermarktung angesichts der geänderten düngerechtlichen Regelungen verstärkten Aufwand erfordert.

 

Die Kostenerhöhung für die Bewirtschaftung und den Betrieb der Recyclinghöfe für das Jahr 2018 beruht insbesondere auf dem Einsatz von zusätzlichen 4,3 Mitarbeitern (nach der Preisprüfung) zur Verbesserung der Annahme. Neben den personellen Maßnahmen sind 2018 auch bauliche Maßnahmen für die Recyclinghöfe Dierkow, Südstadt und Lütten-Klein vorgesehen. 

 

Die Erhöhung der Kosten bei der Altpapierentsorgung beruht auf den bei der Vergabe der Leistungen im Jahr 2014 vereinbarten jährlichen Preissteigerungen.

 

Die Einführung einer Schutzgebühr für den Laubsack seit 01.01.2016, um Anreize für die Nutzung zu schaffen, wurde auch für das Jahr 2018 beibehalten. Die Kosten wurden bei der Abfallverwertungsgebühr berücksichtigt. Die Einnahmen für Abfall- und Laubsäcke wurden in der Nachkalkulation berücksichtigt.

 

Kostenmindernd für die Kalkulation der Abfallverwertungsgebühr wirken die für das Jahr 2018 zu erwarteten Verkaufserlöse in Höhe von 670.000 EUR für Altpapier, Schrott und Laubsäcke, die Kostenerstattung der Grundsteuer für den Recyclinghof Dierkow in Höhe von 400 EUR sowie der 2018 auszugleichende Anteil aus der Nachkalkulation 2015 in Höhe von 230.836 EUR. Weiterhin wird vorgeschlagen, aus der Nachkalkulation 2016 einen Betrag von 373.590 EUR für die Kalkulation 2018 kostenmindernd für die Abfallverwertungsgebühr zu berücksichtigen. Somit ergibt sich eine Gesamtkostenerhöhung für die Berechnung der Abfallverwertungsgebühr in Höhe von 152.265 EUR gegenüber dem Vorjahr.

 

 

 

 

1.2. Abfallentsorgung Haus- und Geschäftsmüll

 

Die Kosten der Abfallentsorgung von Haus- und Geschäftsmüll  erhöhen sich um 65.780 EUR.

 

Die Kostenerhöhung in der Abfallentsorgung resultiert hauptsächlich aus den Entleerungs- und Sammelkosten des Haus- und Geschäftsmülls (Umleerbehälter). Diese Leistungen werden von der SR GmbH erbracht. Für 2018 wurde durch die SR GmbH eine Erhöhung der Mengen um 12.125 Entleerungen, auf 1.049.230 Entleerungen, kalkuliert. Diese Mengenerhöhung resultiert aus dem stetigen Einwohnerwachstum der Hansestadt Rostock und der damit verbundenen Erhöhung der Behälterleerungen.

Die Abrechnung der Haus- und Geschäftsmüllsammlung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung nach der Zahl der tatsächlichen Entleerungen. Die dazu erforderlichen Einheitspreise werden durch Verteilung der Kosten auf die von der SR GmbH mittels Trendberechnung prognostizierten Behälterzahlen für das Jahr 2018 und die Wertungskennziffern für die einzelnen Behälter ermittelt. Als Bemessungsgrundlage für die Preisfindung werden ab 2018 alle Abfallsäcke (Regelsack und zusätzlicher Abfallsack) zugrunde gelegt. Daher erhöht sich die Anzahl der kalkulierten Mengen an Abfallsäcken auf 4.530 Stück. Dieses Vorgehen ist realitätsnäher, denn die Unterscheidung zwischen Regelsack und zusätzlichem Abfallsack war oftmals nicht möglich zudem ist der Aufwand pro Sack für den Lader gleich. 

Die Restabfallbehandlungskosten reduzieren sich auf Grund des Rückganges der kalkulierten Mengen von 43.442 t auf 43.406 t [ohne Direktanlieferung]. Die Entsorgungskosten auf der Behandlungsanlage Veolia Umweltservice Nord GmbH, Niederlassung EVG werden von der Hansestadt Rostock auf Grundlage der Nachweise der Wiegenoten abgerechnet.

 

Die Kosten für die Abfallentsorgung müssen auf die Gebührensätze, Gebührenmaßstab ist das Behältervolumen, umgelegt werden. Während bei den Prozessen Einsammeln und Transport die Handlingkosten der Abfallbehälter dominierend sind, wobei die Abfallmenge nur ein Einflussfaktor ist, so bestimmen ausschließlich die Abfallmengen die Prozesskosten bei der Abfallentsorgung.

 

 

2. Gebührensätze

 

2.1. Behältergebühr

 

Diese Gebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von

Haus- und Geschäftsmüll und schließt alle damit verbundenen Kosten ein. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze, für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr, sind die ermittelten Einzelgebühren-sätze.

 

Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten der Jahre 2004 bis 2016 zu Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 1 - Anzahl der Entleerungen 2017 im Vergleich zu 2018

 

Entleerungen

Behälter

2017

2018

Abfallsack

1.258

4.530

80 l

120 l

240 l

1.100 l

219.147

116.332

317.907

382.461

217.487

117.047

320.100

390.066

Gesamt

1.037.105

1.049.230

 

 

Tabelle 2 -  Mengenentwicklung Haus- und Geschäftsmüll:

 

Jahr

Haus- und Geschäftsmüll

2000- Ist

54.802 t

2001- Ist

51.494 t

2002- Ist

49.383 t

2003- Ist

47.113 t

2004- Ist

47.490 t

2005- Ist

47.177 t

2006- Ist

47.682 t

2007- Ist

48.334 t

2008- Ist

46.422 t

2009- Ist

46.807 t

2010- Ist

46.660 t

2011- Ist

46.922 t

2012- Ist

45.484 t

2013-Ist

45.076 t

2014-Ist

45.332 t

2015-Ist

45.250 t

2016-Ist

45.404 t

2017-Plan

45.287 t

2018-Plan

45.265 t

 

Um für die Teilprozesse der Abfallentsorgung die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern für die Gebührenkalkulation in der Hansestadt Rostock angewandt.

 

Da die Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor dynamisch ist, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für 2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.

 

 


Diese Dynamik ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:

 

 

Tabelle 3 – Entleerungsvolumen für die Behältergrößen und den Abfallsack

 

entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils I. Quartal)

Behälter-
größe

2000

2005

2010

2014

2015

2016

2017

80 l

13.844

16.472

17.267

17.946

17.976

18.136

18.108 

120 l

19.360

15.719

13.953

14.124

14.349

14.336

14.809

240 l

93.531

80.558

74.662

75.754

76.459

77.463

77.919

1.100 l

566.823

485.700

438.123

427.656

432.575

429.400

449.735

Abfallsack

-

-

-

81

131

143

125

gesamt

693.559

598.449

544.005

535.561

541.490

539.478

560.696

 

Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im Jahre 2000 (Basisjahr) insgesamt um ca. 19%. Dabei ist festzustellen, dass das Entleerungsvolumen in den Jahren bis 2006 ständig abnahm, im Zeitraum 2006 bis 2009 nahezu unverändert blieb, im Jahr 2010 sich weiter reduzierte bis und dann bis zum Jahr 2012 auf diesem Niveau blieb. Nachdem in den Jahren 2013 und 2014 leichte Reduzierungen des Entleerungsvolumens zu verzeichnen waren, steigt es im Trend seit 2015 wieder an.

 

Das Entleerungsvolumen und die Anzahl der 80-l-Behälter blieben nahezu unverändert auf dem Niveau der Vorjahre. Bei den 120-l-Behältern stieg das Entleerungsvolumen um 3,3%, die Anzahl der Behälter sogar um 5,2%.

Das Entleerungsvolumen wuchs bei den 240-l-Behältern geringfügig um 0,6%, der Behälter-bestand erhöhte sich leicht um 1,0%.

Bei den 1.100-l-Behältern stieg der Behälterbestand um 5,4%, das Entleerungsvolumen nahm um 4,7% zu. Die Zunahmen sind bei allen Entleerungsrhythmen festzustellen; besonders stark stiegen mit 17,3% die Anzahl der Behälter mit 14-täglicher Entleerung.

 

Aus der oben stehenden Tabelle 3 des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass die 1.100 l Behälter unverändert mit ca. 80% dominieren. Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 6,0% am entleerten Volumen, aber einen hohen Anteil am gestellten Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen derzeit 54% am Gesamtbestand beträgt.

 

Tabelle 4 – Behältergesamtbestand

 

Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils I. Quartal)

Behälter-
größe

2000

2005

2010

2014

2015

2016

2017

80 l

5.786

8.286

9.321

9.852

9.880

9.948

10.015

120 l

3.526

3.228

3.069

3.260

3.344

3.347

3.520

240 l

6.224

5.729

5.507

5.659

5.726

5.813

5.873

1.100 l

5.857

5.321

4.937

5.120

5.163

5.223

5.507

gesamt

21.393

22.564

22.834

23.891

24.113

24.331

24.915

 


Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:

 

  1. Der stetige Anstieg des Behältergesamtbestandes setzte sich in diesem Jahr weiter fort. Bei allen Behältergrößen ist eine leichte Zunahme zu verzeichnen. Dieser Anstieg resultiert vor allem aus der seit einigen Jahren stetigen Zunahme der Einwohnerzahl der Hansestadt Rostock. (Einwohner per 06.2014: 203.301 / 06.2015: 204.551 / 06.2016: 206.792 / 06.2017: 207.561 )
  2. Innerhalb der gleichen Behältergröße wurden in den letzten Jahren immer stärker längere Entleerungsrhythmen gewählt. Die Fortsetzung des Trends kann, wenn auch in erheblich geringerem Maße, grundsätzlich auch in diesem Jahr festgestellt werden. Das Entleerungsvolumen stieg um 3,9% an.
  3. Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen geringen Anteil am entleerten Volumen haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern mit individueller Wohnungsbebauung ab, so dass diese Personengruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.

 

Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen.

 

Deshalb wurde für die Gebührenkalkulation 2018 durch die Hansestadt Rostock erneut eine Analyse der Abfallmengen in den Abfallbehältern veranlasst. Somit sind Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern die Ergebnisse der „Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet“ vom Mai 2017, die von der Stadtentsorgung Rostock GmbH vorgenommen wurde. So wie in den letzten Jahren wurden aus dem Behälterbestand als repräsentative Anzahlen Stichproben jeweils in einem Umfang von mindestens 1% unter Berücksichtigung der Behältergröße, der Entleerungshäufigkeit und der Herkunft der Abfälle (private Haushaltungen, Gewerbe) gezogen (vgl. Abschn. 3 o.g. Untersuchungsbericht, hier heißt es: “Gemäß Anhang zur TA - Siedlungsabfall umfasst eine repräsentative Stichprobe 1 % der Grundgesamtheit, in diesem Fall 1 % des Gesamtbestandes an Abfallsammelbehältern.“). Aus dem Gesamtbehälter-bestand von ca. 24.935 Behältern inklusive Abfallsäcke wurden 354 Behälter für die Stich-probe herangezogen.

 

Die bisherigen Grundsätze, dass diese Verwiegung im gleichen Zeitraum wie in den Vorjahren und im gleichen Entsorgungsgebiet durchgeführt wird, wurden eingehalten. Damit werden weitere zufällige Einflussfaktoren wie saisonale Abhängigkeit des Abfallanfalls und individuelle Verhaltensweisen der Bürger bei der Abfallentsorgung minimiert.

 

Um diese Kontinuität zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die strukturelle Zusammensetzung des Behälterbestandes der Stichproben über die Jahre annähernd gleich bleibt. Es ist normal, dass sich im Verwiegungsgebiet hierbei Veränderungen in analoger Weise vollziehen wie im gesamten Stadtgebiet. Wenn auf einem Grundstück Veränderungen im Behälterbestand vorgenommen wurden, also Behälter ganz abgemeldet oder gegen kleinere Behälter getauscht wurden, dann fallen die bisher verwogenen Behälter aus der Stichprobe und müssen durch andere adäquate Behälter ersetzt werden. Deshalb wurde vor Beginn der Verwiegungen der Behälterverwiegungsplan dahingehend geprüft und anschließend für den endgültigen Verwiegungsplan freigegeben.

Wie in den letzten Jahren wurde auch in diesem Jahr ein Fahrzeug mit einer fest installierten Wägeeinrichtung eingesetzt.

 


Ermittlung der Wertungskennziffern (WKZ)

 

Die von dem Gutachter Herrn Friedrich (fcp) durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2017, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:

 

 

Tabelle 5 – Durchschnittsgewichte für die Behältergrößen und den Abfallsack

 

Behälter-
größe

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

80 l

12,8 kg

14,2 kg

13,2 kg

13,7 kg

13,7 kg

13,3 kg

12,9 kg

120 l

17,8 kg

16,4 kg

17,0 kg

17,4 kg

14,7 kg

15,7 kg

16,7 kg

240 l

26,0 kg

26,9 kg

24,5 kg

24,4 kg

23,2 kg

23,3 kg

22,9 kg

1.100 l

85,2 kg

93,9 kg

99,5 kg

94,4 kg

101,5 kg

94,8 kg

98,0 kg

Abfallsack

-

-

-

11,0 kg

12,4 kg

10,0 kg

14,3 kg

 

Auf der Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte für den künftigen Kalkulationszeitraum zu prognostizieren. Hierzu wurden, da genügend belastbare Daten vorliegen, Trendberechnungen mit verschiedenen mathematischen Verfahren vorgenom-men. Aus den verschiedenen Berechnungsverfahren resultieren zwangsläufig auch differierende Ergebnisse, da in diese die Vergangenheitswerte unterschiedlich einfließen. So können je nach Verfahren die neuesten Ergebnisse mit einer hohen Dominanz in die Prognose einfließen und somit stark abweichende Durchschnittsgewichte weiter zurück-liegender Jahre einen geringen Einfluss haben oder im anderen Extrem alle Werte gleichwertig berücksichtigt werden. Bei den Abfallsäcken wurde der Erwartungswert durch den Durchschnitt der letzten vier Jahre ermittelt.

Alle Ergebnisse wurden einer kritischen Betrachtungsweise unterzogen und daraus abge-leitet die Erwartungswerte für die verschiedenen Behältergrößen bestimmt. Dies erfolgte auf der Grundlage der oben getroffenen Ausführungen. Um diese o.g. Einflussfaktoren zu berücksichtigen, wurden für die Trendberechnungen zur Bestimmung dieser Erwartungswerte solche Verfahren (z.B. exponentielle Glättung) herangezogen, bei denen auch die gegenwärtigen Entwicklungen entsprechend berücksichtigt werden. Dies bedeutet insbesondere, dass hierfür die entsprechenden Glättungsfaktoren gezielt anzuwenden sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die aus den verschiedenen mathematischen Verfahren ermittelten jeweiligen oberen und unteren Werte und der im Ergebnis der Betrachtungen ermittelte Erwartungswert angegeben.

 

Tabelle 6 – Erwartungswerte für das Jahr 2018

 

Behältergröße

min.

max.

Erwartungswert

80 l

12,6 kg

16,3 kg

14,0 kg

120 l

16,3 kg

19,5 kg

17,3 kg

240 l

22.7 kg

27,5 kg

24.6 kg

1.100 l

94,0 kg

97,6 kg

95,6 kg

Abfallsack

-

-

11,9 kg

 

 

 

 

 

Daraus resultieren folgende WKZ für das Jahr 2018 (im Vergleich zu den Vorjahren):

 

Tabelle 7 – Wertungskennziffern (WKZ) für das Jahr 2018

 

Behältergröße

für 2018

für 2017

für 2016

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

80 l

14,0 kg

1,0

14,8 kg

1,0

15,2 kg

1,0

120 l

17,3 kg

1,2

17,7 kg

1,2

18,2 kg

1,2

240 l

24.6 kg

1,8

25,7 kg

1,7

26,3 kg

1,7

1.100 l

95,6 kg

6,8

94,0 kg

6,4

93,8 kg

6,2

Abfallsack

11,9 kg

0,9

11,0 kg

0,7

11,7 kg

0,8

Wie bereits oben ausgeführt, sind die Veränderungen in den Wertungskennziffern darauf zurückzuführen, dass aufgrund der geringeren Durchschnittsgewichte die Erwartungswerte der kleineren Behälter stärker abgenommen haben als der des MGB 1.100 l und der des Abfallsacks.

 

2.2. Abfallverwertungsgebühr

 

Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr und der Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.

Die Abfallverwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung aller Abfallarten aus Haushaltungen, die von der Stadt einer Wiederverwertung im Stoffkreislauf zugeführt werden, sowie die hierfür notwendigen Leistungen des Vertriebs einschließlich der Recyclinghöfe und der Verwaltung. Die Gebühr umfasst die Entsorgung der Abfallarten: Sperrmüll, Bioabfälle (nicht bei Eigenkompostierern), Garten- und Parkabfälle, Papier und Pappe, Altgeräte (nur Einsammeln) und Problemabfälle.

 

Die Kosten für die Verwertungsgebühr ohne Bioabfall erhöhen sich  im Vergleich zum Vor-jahr nur um 19.601 EUR. Dies ist zurückzuführen auf den eingesetzten Kostenabschlag in Höhe von 1.274.826 EUR. Damit ergibt sich bei der prognostizierten Personenzahl von 207.561 nur eine Gebührensteigerung für das Jahr 2018 in Höhe von 0,02 EUR pro Person.

Die Bioabfallentsorgungskosten erhöhen sich im Jahr 2018 um 132.664 EUR. Die Abfallver-wertungsgebühr pro Person mit Bioabfallentsorgung erhöht sich um 0,66 EUR jährlich.

 

 

3. Gemeinkostensatz Verwaltung

 

Im Jahr 2018 erhöhen sich die Verwaltungskosten um 30.239 EUR im Vergleich zum Vorjahr. Der Verwaltungskostenprozentsatz erhöht sich um 0,02 %, da die Gesamtkosten im Verhältnis zu den Verwaltungskosten in geringerem Umfang gestiegen sind.

 


4. Nachkalkulation (siehe Anlage 1)

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so sind bzw. sollen nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen und 

-unterdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulations-zeitraums ausgeglichen werden. Der abgeschlossene Kalkulationszeitraum endet mit der Nachkalkulation 2016. Somit kann nur noch zwei Jahre 2018, 2019 ausgeglichen werden.

 

Aus der Nachkalkulation 2016 wurde eine Kostenüberdeckung von 776.629 EUR ermittelt. Mit dem Ziel der Verstetigung der Abfallgebühren, schlägt die Verwaltung daher vor, die Kostenüberdeckung im Kalkulationsjahr 2018 in Höhe von 373.590 EUR und im Jahr 2019 in Höhe von 403.039 EUR auszugleichen. Dieses Vorgehen reduziert die Verwertungs-gebühren in 2018 und trägt zur Beständigkeit der Gebührenentwicklung bei, da die Kalkulation für das Jahr 2018 von günstigen Dieselkraftstoffkosten beeinflusst ist.

 

Der in der Nachkalkulation 2015 ausgewiesene Betrag in Höhe von 461.672 EUR wurde zu 50 % in der Kalkulation 2017 berücksichtigt. Der restliche Betrag in Höhe von 230.836 EUR ist entsprechend dem Beschluss 2016/BV/2032 im Kalkulationsjahr 2018 auszugleichen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

 

Produkt: 53701Bezeichnung: Abfallwirtschaft

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

53701

17.179.200

17.179.200 €

16.574.700

17.179.100 €

2019

53701

17.179.200 €

17.179.200 €

16.574.700

17.179.100 €

 

Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen kostendeckend geplant.

Der Finanzhaushalt wurde durch folgende nicht zahlungswirksame Vorgänge reduziert:

 

Einzahlungen

Ertragswirksame Auflösung der Überschüsse aus den Jahren 2015 und 2016 durch Entnahme von 604.426 EUR aus dem gebildeten Sonderposten für den Gebührenausgleich.

 

Auszahlungen

Die Differenz zwischen Auszahlungen im Finanzhaushalt und Aufwendungen im Ergebnis-haushalt resultiert aus den nicht zahlungswirksamen Abschreibungen in Höhe von 100 EUR.


 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Die Vorlage hat keinen Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

5. Vergleich der Gebührensätze 2018 gegenüber 2017

 

5.1. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei wöchentlicher Entleerung:

 

Behältergröße

2017

2018

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

148,07

143,94

-4,13

120-l-Abfallbehälter

177,68

172,73

-4,96

240-l-Abfallbehälter

244,15

243,77

-0,38

1.100-l-Abfallbehälter

902,20

902,21

0,01

 

 

5.2.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 14-täglicher Entleerung:

 

Behältergröße

2017

2018

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

74,04

71,97

-2,07

120-l-Abfallbehälter

88,84

86,36

-2,48

240-l-Abfallbehälter

122,07

121,89

-0,18

1.100-l-Abfallbehälter

451,10

451,11

0,01

 

 

5.3.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 28-täglicher Entleerung:

 

Behältergröße

2017

2018

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

37,02

35,98

-1,04

120-l-Abfallbehälter

44,42

43,18

-1,24

 


5.4. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 2-mal wöchentlicher Entleerung:

 

Behältergröße

2017

2018

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

240-l-Abfallbehälter

  488,29

   487,55

-0,74

1.100-l-Abfallbehälter

1.804,41

1.804,42

0,01

 

5.5. Die Abfallverwertungsgebühr für ein Kalenderjahr beträgt:

 

Behältergröße

2017

2018

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

bei berücksichtigter Eigen-kompostierung pro Person

19,86

19,88

0,02

ohne berücksichtigte Eigenkompostierung pro Person

30,91

31,57

0,66

 

 

5.6. Die Entsorgungsgebühr für Zusatzentsorgungen (Einzelentleerungen) beträgt pro

Entleerung für:

 

Behältergröße

2017

2018

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

2,85

2,77

-0,08

120-l-Abfallbehälter

3,42

3,32

-0,08

240-l-Abfallbehälter

4,70

4,69

-0,01

1.100-l-Abfallbehälter

17,35

17,35

0,00

 

5.7. Die Entsorgungsgebühr für einen Abfallsack beträgt für ein Kalenderjahr bei 28-täglicher

Entsorgung:

 

Behältergröße

2017

2018

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

Abfallsack

(§ 11 Abs. 4 AbfS)

29,13

31,81

2,68

 

5.8. Für folgende Sonderleistungen sind Gebühren zu entrichten:

 

Behältergröße

2017

2018

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

Vorhaltegebühr für Wechselbehälter je Abfallbehälter 1.100 l im Jahr

52,80

52,68

-0,12

zusätzlicher Abfallsack pro Stück

2,24

2,45

  0,21

Laubsack pro Stück

1,00

1,00

  0,00

Anlieferung von Siedlungs-abfällen (§ 20 Abs. 1 AbfS) auf der Restabfallbehand-lungsanlage pro Tonne

107,16

107,18

  0,02

Presscontainer (10 m³)

-          Monatsmiete

-          Jahresmiete

-          Transportkosten

 

129,98

1.559,78  101,98

 

137,27

1.647,25

102,92

                      7,29

                    87,47                             

                      0,94

Presscontainer (20 m³)

-          Monatsmiete

-          Jahresmiete

-          Transportkosten

 

211,22

2.534,64  119,83

 

200,00

2.400,04

121,44

  -11,22

-134,60

     1,61

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.10.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.11.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.11.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen